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guido_993cab 25.06.2004 13:57

hallo,

@ thomas

da hat dich die sogenannte "regelanfrage" getroffen, die aber nicht bei staatstragenden und unbescholtenen bürgern, sondern nur bei besonders übel beleumundeten nebelrasern greift :D :D

@ vampyr

wir brauchen nicht über den sinngehalt von verkehrsüberwachung im allgemeinen zu debattieren, aber toleranz oder besser akzeptanz gegenüber geschwindigkeitsbegrenzungen finde ich wieder, wenn:

- nicht mehr 90% der begrenzungen auf den glatteisfall ausgelegt sind und

- die überwachung nicht mehr erkennbar nach dem motto "vier für die kasse, eine für die verkehrssicherheit" erfolgen.


punktelose grüße,

guido

roadrunner 25.06.2004 14:04

@Guido:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> ...nur bei besonders übel beleumundeten nebelrasern... [/quote]
Pfui! Buh! ;) Zur Strafe mußt Du jetzt in meinem "hinteren Passagierabteil" Platz nehmen und treten, damit ich mit all den anderen, die ab übermorgen (1.3.!) wieder raus dürfen, eine kleine Spritztour machen kann... :D :D :D

Viele Grüße,

Roadrunner-Thomas

Felixohne911 26.06.2004 00:48

Strafrecht ist schon sehr lange her bei mir, aber ich versuchs mal...

Der Fahrer/Halter, der Angaben zur Sache macht und an den anderen verweist: in Frage kommt falsche Verdächtigung, wenn dadurch die Ermittlungen der Behörde auf den falschen (den anderen) glenkt werden sollen. Geschützt werden soll nicht der andere, sondern die Arbeit der Behörde, so dass es auf das Einverständniss des anderen nicht ankommt.

Der andere kann unter Umständen (jedenfalls bei einer Vernehmung durch einen Richter) wegen Falschaussage drankommen. Das geht aber nur in einem Verfahren gegen den eigentlichen Fahrer/Halter. Dann ist der andere Zeuge und unterliegt der Wahrheitspflicht.

Unabhängig davon: Der Richter ist in seiner Beweiswürdigung frei, wenn er Aussagen, Photos usw. zu beurteilen hat. Eine Garantie, dass der andere belangt wird, gibt es niemals.

Waterboy 26.06.2004 08:01

cool

rain(r)

Dianos 26.06.2004 10:35

Hallo,

zum Thema 'Foto-Beweis':

Es gibt Fahrer, die tragen prinzipiell gerne eine Sonnenbrille. Verwendet man da ein Modell mit relativ großen Gläsern und Rahmen, kann dies die erforderliche 'zweifelsfreie ' Identifizierung des Fahrers enorm erschweren, insbesondere angesichts der Tatsache , dass auch die Qualität der Fotos nicht immer top ist.

Gruß
Dianos


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