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c1targa 15.03.2005 12:24

Wahlweise Eintragung des Originalspoilers?
 
An meinem Targa habe ich sowohl den Original-Heckspoiler als auch die Spoilerlippe vorn.

Beide sollen aus optischen Gründen demnächst aber runter. Da eine Vollabnahme fällig ist weil der Wagen aus der Schweiz kommt, würde mich interessieren ob die das beim TÜV auf Wunsch auch wahlweise (mit oder ohne) Spoilersatz in den neuen Brief eintragen.

Weiß hier jemand was dazu?

start-nr.8 16.03.2005 00:25

ich dachte immer, die Spoiler seien Originalzubehör und in der ABE eines 3,2'ers immer enthalten.

Zugegebenermaßen habe ich auch beide Spoiler drauf und nichts dergleichen eingetragen, obgleich ich sonst ALLES eintragen lassen. Ich habe schon ein angeklebtes, zweites Blatt am Kfz-Schein, wirklich.

Thomas

911C1 Dieter 16.03.2005 01:17

Spoiler sind nicht eingetragen, selbst bei Turbobeflügelung ab Werk :)

Gruß Dieter

993GTR 16.03.2005 01:46

Hi

es ist allerdings darauf zu achten, dass Front- und Heckspoiler immer zusammen montiert sein sollen [PAG].

Gruß Thomas

@ Patrick ich denke nicht das die wahlweise Eintragung von nöten ist. Allerdings fragen kann man beim TÜV ja immer einmal, warum also nicht wenn Du es möchtest.

Ralf A 16.03.2005 04:05

Mal 'ne ganz dumme Frage in die Runde:

"Eingetragen" heißt doch noch nicht, dass das auch so montiert sein muß, oder?
Ich kann doch auch ultrabreite Schluffen eintragen lassen und im Winter mit den "Original-Asphaltschneider" fahren (o.k., das ist jetzt ein schlechter Vergleich, weil die Räderdimensionen ja generell drin stehen). Besser aber "Sportlenkrad": wenn ein 20er :D eingetragen ist, kann ich doch auch das Originale fahren, denn die Eintragung heißt ja nur "AUCH erlaubt ...".

Grübelnde Grüße,
CU, RA

MX993 16.03.2005 04:13

>denn die Eintragung heißt ja nur "AUCH erlaubt ...".

Das ist wohl leider nicht so. Wenn "auch erlaubt" gemeint ist, dann muss das durch die Eintragung "wahlweise" (im Schein häufig "ww") angezeigt werden.

Mir hat ein Bekittelter beim TÜV sogar schon mal schriftlich belegt, dass streng genommen Distanzscheiben ausgetragen werden müssen, wenn sie bspw. bei Verwendung von Winterrädern nicht gefahren werden.

... und im nächsten Frühjahr wieder eingetragen, im Herbst wieder aus.....

Dass das Schwachsinn ist hat er mir bestätigt. Aber streng genommen ist es so vorgeschrieben.

Gruß, Stefan


Ralf A 16.03.2005 05:51

Hi MX,

Du hast Recht - und auch nicht. Entscheidend ist's (wie gesagt - meines Wissens nach) WIE es eingetragen ist: da sollte nämlich stehen "a. gen." oder "auch gen.". Muss man manschmal die TÜVies drauf stoßen. Bei einer "festen Eintragung" (z.B. die Auflastung meines Bullis) wird ja das Alte, in diesem Fall nicht mehr korrekte, gestrichen ;-)

CU, RA

Marc-heckschleuder 16.03.2005 07:12

Genau: es kommt drauf an... wie so oft. Steht da "wahlweise" dann ist es egal. Steht nix von wahlweise ist es "Pflicht" zu montieren.

Mein BMW WAR!! mal tiefergelegt. Die Tieferlegung musste wieder "ausgetragen" werden. OBWOHL die Höhe des Fahrzeugs im Schein der der originalen entspricht :eek: . Aber es war eben die Tieferlegung eingetragen und da stand nix von wahlweise :D Ich habe auch nur Originalteile von BMW verbaut. Gutes Teutsches Rechtssystem :confused:

Marc


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