Noch´n Fundstück:
Weisen neu gekaufte Winterreifen eine Lagerzeit von zwei Jahren auf, so sind sie nicht mehr fabrikneu. Der Käufer hat in diesem Fall das Recht, den Kaufvertrag rückgängig zu machen
(Urteil des Amtsgerichts Worms vom 3.12.1992, Az. 1 C 1050/91, DAR 1993, Seite 303).
Ciao
Klaus
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