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Alt 29.09.2007, 21:02
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DRKK befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Gericht schützt eBay-Schnäppchenjäger

Zitat:
Gaga-Urteil kassiert: Wer bei eBay unbewusst Diebesware kauft, macht sich nicht automatisch strafbar. Das Landgericht Karlsruhe hat heute einen Spruch einer Amtsrichterin aufgehoben, die einen sparsamen eBayer als Hehler verurteilt hatte.
Ist Sparsamkeit strafbar? Ja, befand das Amtsgericht Pforzheim: Ein Programmierer hatte bei eBay ein Navigationssystem für 671 Euro ersteigert - neu hätte es 2137 Euro gekostet. Später stellte sich heraus, dass der Verkäufer das Gerät aus einem Diebstahl hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den arglosen Käufer, die Amtsrichterin verurteilte ihn als Hehler zu 1200 Euro Geldstrafe .



Zu Unrecht, befand heute die nächsthöhere Instanz, das Landgericht Karlsruhe. Man solle sich davor hüten, "alltägliches Verhalten zu kriminalisieren", sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung. Er sah in diesem konkreten Einzelfall keinen Beweis dafür, dass der Schnäppchenjäger vorsätzlich Diebesgut gekauft habe. Allein aus dem niedrigen Start- und Endpreis wollte der Richter kein Verdachtsmoment konstruieren. So etwas sei bei eBay-Auktionen üblich. Auch das Herkunftsland des Verkäufers Polen hätte beim Schnäppchenjäger keinen Verdacht wecken müssen - schließlich würden in diesem EU-Land Navigationssysteme wie das angebotene regulär verkauft.
Tatsächlich hatte nun auch die Staatsanwaltschaft ihre Argumentation geändert, der vor zwei Monaten das Amtsgericht gefolgt war. Bei der heutigen Verhandlung beantragte die Staatsanwaltschaft einen Freispruch. Michael Schilpp, der Anwalt des angeklagten Schnäppchenjägers, sieht das Urteil als Korrektur einer "exotischen Einzelmeinung" .
Scheinbar gibt es doch auch noch vernünftige Richter



EDIT:

Zitat:
Für Ebert steht angesichts dieser Erfahrungen fest: Obwohl die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe etwas Rechtssicherheit schafft, müssen eBay-Schnäppchenjäger weiter damit rechnen, dass die Justiz einen günstigen Preis als Hinweis auf eine zwielichtige Herkunft interpretieren könnte. Ebert: "Eine vernünftige Absicherung gegen derart extensive Strafauslegung ist hier kaum denkbar. Man kann gegebenenfall einen Eigentumsnachweis des Verkäufers anfordern - diesen wird man aber im Zweifel nicht überprüfen können."
AZ 18 AK 136 / 07
__________________
Gruß


KKarl


Der den Carrera (996) 4S reitet und den 300 TD Turbo liebt

Geändert von DRKK (29.09.2007 um 21:06 Uhr).
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