Hallo,
ich habe 125 Euro für die Ausnahmegenehmigung zahlen müssen, da ich keine Leuchtweitenregulierung vorweisen konnte.
Alle Streuscheiben die aus Glas oder PVC sind, brauchen das E1 zeichen.
Sonst mußt Du diese austauschen.
Geblinkt wird in der BRD ausschließlich orange (komplette Rückleuchten tauschen).
Die Nebelschlußleuchte ist ab Bj. 1991 auch Pflicht bei der Tüv-Abnahme.
Gruß von Sören
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