Vorteil für H-Aspiranten: durch die §21 & 23 wird alles auf "null" gesetzt, daher:
- Wenn der Kat nachgerüstet war, kann er wieder "raus" technisch wie auch behördlich.
- Wenn er werksseitig drin ist und behördlich an der Schlüsselnummer "erkennbar" ist, muss halt lediglich zum Zeitpunkt der §21/23 gewährleistet sein, dass der Motor einem nicht-Werks-Kat-Motor entspricht und die ASU packt (daher besser vorher in justierfreundlicher Werkstatt machen).
Bei H-Abnahme wird Pos. 14 (Bez. der Emissionsklasse) auf "Oldtimer" und Pos. 14.1 auf Schlüssel "98" geändert, da taucht ein Kat nicht mehr auf...
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