hallo Stefan,
das PZ wird sich schon richtig verhalten und zähneknirschend den Mangel kostenlos beheben.
Nochmals zur Sachlage: Der Handler hat sowohl eine Gewährleistung, wie auch eine Garantie zu erbringen. Den Unterschied liest man(n) im Internet.
Innerhalb von 6 Monaten ist der Händler beweispflichtig, dass das Fahrzeug ohne Mängel war - anschließend ist der Käufer beweispflichtig, dass der Mangel schon bestanden hat. (Kurzfassung)
Die zusätzlich abgeschlossene Garantievereibarung ist davon gänzlich unberührt, wenn diese nicht haftbar ist, so ist es der Händler.
Nur wenn der Händler als Vermittler des Kaufes tätig war, ist diese Rechtslage nicht gegeben.
Damit hoffe ich, ist die Sache geklärt.
Grüße von Max
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