<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von carrera87:
<STRONG>weiß irgendwer bescheid, wie das mit einer Rückzahlung vom Finanzamt aussieht, das Auto ist seit 08/97 auf mich zugelassen und Euro2 war ja auch damals (bzw. im zurückliegenden Zeitraum)schon günstiger im Vergleich zu Euro1
</STRONG>[/quote]
Hallo Christian,
leider gilt der verringerte Steuersatz erst vom Tag der Umschlüsselung durch das Straßenverkehrsamt an. Eine rückwirkende Umschlüsselung ist nicht möglich. Eine Erstattung wird es insofern nur anteilig für das laufende Kfz-Steuer-Jahr geben.