Hallo zusammen,
Flojo's Antwort finde ich interessant.
Ich habe nämlich sowohl beim TÜV Rheinland (ich wohne in Köln) nachgefragt als auch beim TÜV Nord (als ich an der Nordsee in Urlaub war) und beide haben mir übereinstimmend ohne voneinander zu wissen geanwortet, dass eine Eintragung nur mit Festigkeitsgutachten (und genau das gibt es nur von Maxilite, siehe mein Beitrag weiter oben, GA als Anlage) nicht mehr zulässig ist.
Hierzu auch folgender Link:
http://www.vdat.org/news/raedereintragungen.php
Da weisst der Verband der Automobiltuner darauf hin, dass die Eintragung nur mit Festigkeitsgutachten nicht mehr zulässig ist.
Das der TÜV-Süd solche Eintragungen noch macht, finde ich da erstaunlich.
Wenn dem aber so ist, gut zu wissen, dann lohnt vielleicht ein Weg ins Hoheitsgebiet des TÜV Süd.
Denn die Aussage des von mir befragten Prüfers war auch, Eintragungen kann man überall in Deutschland vornehmen lassen, nicht zwingend am Ort der Zulassung.
Interessant finde ich auch warum man nicht bereits mit vormontierten Felgen dorthin fahren kann, beim Sportlenkrad oder sonstigen eintragungspflichtigen Teilen mache ich das doch auch.
Ich darf ja sogar mit abgemeldetem Fahrzeug auf direktem Wege zur Zulassungsstelle fahren um es dort anzumelden.
So, jetzt bin ich gesopannt, insbesondere auch auf Beiträge von Leuten die die Maxilite bereits eingetragen haben.
Gruß Tom