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Alt 09.05.2003, 10:03
sven.buehler sven.buehler ist offline
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sven.buehler
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Hallo Günter,

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> Servus, ich meine nicht nur, neine, ich WEISS wer er ist ... wuerde mich auch brennend interessiern, warum er nicht benannt werden darf ????????? [/quote]

hier meine Einschätzung - als Laie / Nichtjurist (!).

Das ist so eine Sache mit der Meinungsfreiheit: Wenn nicht zweifelsfrei und eindeutig ein Sachverhalt feststeht, kann der "Angeprangerte" sich nach meinem Kenntnisstand mit juristischer Unterstützung heftig wehren.

Es ist ein Unterschied, ob man eine Vermutung hegt oder ob Tatsachen vorliegen, die zweifelsfrei beweisbar sind.

Wenn ich beispielsweise mein Auto aus der Werkstatt abhole und der Überzeugung bin, dass da ein Kratzer auf dem Kotflügel rechts vor Abgabe nicht war, dies aber nicht beweisen kann, habe ich evtl. ein Problem. Würde ich nun in einem Internet-Forum (oder sonstwo) veröffentlichen, dass "Werkstatt xyz miserabel ist: Die haben mir mein Auto versaut", kann der Schuss gewaltig nach hinten losgehen. Vielleicht habe ich als Besitzer den vermeintlich in der Werkstatt verursachten Schaden schon vorher gehabt, nur noch nicht bemerkt - und kann dies zu allem Überfluss nicht mal beweisen (deswegen achte ich beispielsweise beim Entgegennehmen von Mietwagen auch immer darauf, ob der Wagen offensichtliche Macken schon bei Übergabe hatte und lasse diese schriftlich festhalten - sonst heißt es nachher, ich sei das gewesen)?!

Dann kann sich jemand - so ist unser Werte- und Rechtssystem halt - zu Recht wehren.
Und in diesem Thread sind zweifelsfrei eine Menge Tatsachen beschrieben worden, aber auch Vermutungen (hier beziehe ich mich insbesondere auf die Diagnose des PZ bzgl. Schäden am Fahrzeug und möglicher Kenntnis der Mängel durch den Verkäufer). Wenn man in dem Kontext nun Rosstäuscherei oder ähnliches vorwirft, wäre ich mir nicht sicher, ob der Verkäufer nicht eine Klage wegen Rufschädigung o.ä. erheben kann.

In dubio pro reo ist ein Rechtsgrundsatz.

Unabhängig davon steht für mich fest, dass das Geschäftsgebaren dieses Händlers nicht seriös ist (s. anfangs, Unterschreiben einer Garantieverzichtserklärung). Zum damaligen Stand des Threads hätte man sicher den Namen des Händlers nennen können. Die Existenz der Verzichtserklärung ist ja eine beweisbare Tatsache.

Bei dem weiteren Verlauf des Threads wäre ich persönlich - s.o. - vorsichtig.

Meine **Meinung**
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Viele Grüße,

Sven
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