was ein pfosten (kopfschüttel)... da wäre es "billiger" gewesen einen anderen prüfer aufzusuchen.
denn:
a) es gibt keine auflage, die den meilentacho vom technischen stand her verbietet
b) zu 99% der tüv-welt wird problemlos eine kmh markierung anerkannt/für gut, ausreichend empfunden (zb bei 30,50,100,130)
c1) die roten leuchten gehen auch mit orange birnen durch, da die dann dunkelorange und nicht mehr rot leuchten.
c2) zudem es rote bosch mit E-zeichen gibt und es somit ein kontinental europäisches und zeitgenössischer werksoriginalteil ist
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