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Alt 08.05.2015, 09:44
Griese67 Griese67 ist offline
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Zitat:
Zitat von Flojo Beitrag anzeigen
Vorteil für H-Aspiranten: durch die §21 & 23 wird alles auf "null" gesetzt, daher:

- Wenn der Kat nachgerüstet war, kann er wieder "raus" technisch wie auch behördlich.

- Wenn er werksseitig drin ist und behördlich an der Schlüsselnummer "erkennbar" ist, muss halt lediglich zum Zeitpunkt der §21/23 gewährleistet sein, dass der Motor einem nicht-Werks-Kat-Motor entspricht und die ASU packt (daher besser vorher in justierfreundlicher Werkstatt machen).

Bei H-Abnahme wird Pos. 14 (Bez. der Emissionsklasse) auf "Oldtimer" und Pos. 14.1 auf Schlüssel "98" geändert, da taucht ein Kat nicht mehr auf...
Ich hab noch mal eine Frage zum alten Tema.
Ich habe seit ;Montag mein H Kennzeichen für meinen 911'er Targa, Bauj. 07.1985 207PS.
Somit natürlich auch zwei Jahre TÜV.
Muss ich in zwei Jahren auch wieder eine Abgasuntersuchung machen, oder gibt es da nur eine TÜV Abnahme?
Ich frage deswegen, will ich ggf. ein Katersatzrohr einbauen möchte.
danke schon mal für Eure Infos.
Gruß
Jörg
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