@Tom
Das war bei mir genau das Problem, als ich meinen 11er vorab auch als Zweitwagen normal versichern wollte, also ohne Oldtimerversicherung.
HUK und Co wollten nicht, da Fzg. älter als 30 Jahre, wenn dann nur Haftpflicht.
Am Telefon sagte mir z.B. der ADAC:
"Klar können wir den versichern, nur ... dann bekommen sie bei z.B. Diebstahl nur den, bei normalen Fahrzeugversicherungen üblichen, Restwert erstattet und der entspricht nicht dem Oldtimermarkt-üblichen Zeit- oder gar Wiederbeschaffungswert. Und da diese Fahrzeuge nicht in jener normalen Liste auftauchen, kann es sogar passieren, dass am Ende nur ein Bruchteil ausgezahlt wird. Auch bei anderen Versichern, wenn bei denen das gleiche in den AGBs steht.
Für ein Fahrzeug wie Ihres haben wir die Oldtimertarife."
Nun kann es sein, dass er mir da einen erzählt hat, aber letztendlich wurde es die Württembergische, denn ich hatte mir bestätigen lassen, dass diese nach Wiederbeschaffungswert abrechnen. Auch ohne Gutachten.
Nur, ganz ehrlich, wie wollen die ohne Gutachten bei Diebstahl den Wiederbeschaffungswert gemäß AGB auszahlen, bzw. vorab ermitteln? Viell. wie von Dir gesagt, via der bei mobile.de genannten Durchschnittspreise. Aber ich habe da so das Gefühl, dass sie im Falle dessen weniger zu meinen Gunsten entscheiden würden ...
@Cueto
Soweit ich mich erinnere, wollen die Oldtimerversicherer auch, dass Du für den Wagen eine Garage besitzt und angeben kannst.
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- 911 SC 3.0, Bj 82, 180PS, unischwarz
- VW Oval-Käfer Export, Bj 1955, 30PS, Stratosilber
- VW Brezel-Käfer, Bj 1950, 24,5 PS, Grau
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