Zitat:
Zitat von Schulisco
Wie ist denn der Rechtsstreit damals eigentlich genau ausgegangen? In dem Artikel von 2015 stand ja, dass er noch auf seinen 911 warten muss, und dieser zwischenzeitlich unter freiem Himmel "gelagert" wurde. Der konnte doch sicher den damals frisch restaurierten 911 gerade noch einmal neu restaurieren, oder? Hat er dann die Kosten (Verfahrens-/Restaurationskosten) ersetzt bekommen oder durfte er das aus eigener Tasche bezahlen? Und gab es dann ein Strafverfahren, wurde jemand verurteilt? Und wurde nun deutsches oder belgisches Recht zur Anwendung gebracht?
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... Ja Ralf hat das Verfahren gewonnen, auf dem Sicherungsstellplatz hat wohl daneben auch noch ein Fahrzeug gebrannt
... Ralf restauriert den 911er wieder, alle Kosten für das Verfahren hat er selbst getragen und bekommt nix
... Deutsches Recht in Deutschland weil das Fahrzeug auch in Deutschland gestohlen und wieder aufgetaucht ist, wenn der in Belgien verkauft wäre .... ?
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mit freundlichem Glückauf
Sascha
Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen
911SC-Mj.81 mit ohne Extraausstattung