@ Harald
Du hast ja Recht. Aber der Spoiler hat nun mal keine ABE. Wenn Du jetzt aber einen TÜV oder fliegenden DEKRA Prüfer in ihrgendeinem Hinterhof dazu bekommst das einzutragen DANN ist es eben ungültig.
So was kennt man doch auch bei Kaufverträgen oder Mietverträgen. Es gibt Dinge die sind nichtig auch wenn sie schwarz auf weiss ihrgendwo stehen und von allen Parteien unterzeichnet sind.
Wenn Du ein Lenkrad mit ABE eintragen lässt dann kann nichts passieren.
@ Andreas
Die Paragraphen findest Du in der StVo. Wir hatten das Thema ja mit den Paragraphen und BE schon im E-Circle.
Der Brief/Schein sagt nur, dass die Teile vom Prüfer geprüft wurden und an diesem Fahrzeug erlaubt sind. Also "nur" eine Pflichtbescheinigung. Juristisch zählt was Gesetzeskonform und mittels ABE erlaubt ist. Es gibt natürlich Ausnahmen wo man ohne ABE eine sogenannte EINZELABNAHME bekommt. Hier macht sich der Prüfer die Mühe die Gesetzeskonformität zu überprüfen. Es könnte also unter Umständen wenn man "keine Ahnung was" am Elfer verändert auch der sonst verbotene Frontsoiler mit "den" oder "jenen" Auflagen eingetragen werden. Am Orginalfahrzeug hat Porsche aber eindeutig KEINE ABE erteilt.
Alle verwirrt??
Marc