Hallo Markus,
Du hast bei Gebrauchtwagenkauf keine Garantie, sondern eine Gewährleistung! Wenn Du das Auto nicht gerade als Teileträger gekauft hast :-)
So weit ich weiß, muß der Verkäufer im ersten halben Jahr nach dem Kauf nachweisen, daß der entstandene Mangel beim Verkauf nicht bestanden hat! Dies ist rel. schwierig :-)
Jedoch sehe ich jetzt öfters, daß Händler mit vorher vom Sachverständigen begutachtet werben. Ich denke das wird auch irgendeinen Ausschluß nach sich ziehen!
Olli
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