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Alt 15.06.2004, 04:11
Vampyr Vampyr ist offline
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Vampyr
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so, nachdem deine frage betreff reifen den weg bis zum ecircle gefunden hat und ich dort eben nach ausgiebiger lektüre unserer ach so tollen gesetztestexte eine antwort geschrieben habe, zur vollständigkeit das gleich noch einmal hier:

sowohl die stvzo als auch die bußgeldbestimmungen weisen keine beschränkungen auf herstellerbasis auf.
wurde alles in den letzten jahren gestrichen.
einzig die in den fzg.-papieren angegebenen reifengrößen, geschw.-index etc. müssen selbstverständlich weiter beachtet werden.

ein anruf beim tüv bestätigte mir dies.
aussage des prüfers: die in den fzg.-papieren angegebenen herstellerauflagen haben keine gültigkeit mehr, sollten aber als sinnvolle empfehlung angesehen werden.

somit kann man auch das schriftstück von porsche meines erachtens nur als empfehlung ansehen.

inwieweit das jetzt versicherungstechnisch berücksichtigt wird, weiß ich nicht.
bei einem unfall mit sommerreifen im winter ist mir bekannt, daß die versicherung "grobe fahrlässigkeit" seitens des fahrer angeben kann und somit einen teil der versicherungssumme bei der schadensregulierung nicht zahlt.
aber ob man das vergleichen kann???
haben wir keinen porsche-fahrenden versicherungsvertreter, der das mal abschließend klären könnte???
gruß, oliver.

p.s. wirklich schönes auto...würde den wohl auch gerne erben
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