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Alt 26.06.2004, 09:13
wolfgang911 wolfgang911 ist offline
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wolfgang911
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@kkos, das Standgeräusch wurde verändert, aber sicher nicht das Fahrgeräusch. Und Standgeräusch 100 dB zu Fahrgeräusch 78 dB, das sollte selbst dem Letzten einleuchten, das das niemals sein kann, Klappenauspuff ausgenommen. Für das Fahrgeräusch(beschleunigte Vorbeifahrt, schon zigmal durchgekaut, deshalb verzichte ich hier darauf) gibt es eindeutige und für"alle", selbst deb tollsten Supertuner geltende Grenzwerte. Das Standgeräusch ist absolut egal wie laut, da es nach bestandener Fahrgeräuschmessung nur zur Identifikation des Auspuffes dient. Das ist der Grund, warum die "lockeren" TÜV-Beamten da auch hohe Werte eintragen können. Entscheidend und vorgeschrieben ist aber nur das Fahrgeräusch, und das wird ziemlich sicher nie verändert...merkt Ihr jetzt langsam warum?? ...richtig, weils gar nicht erlaubt ist. Der fleißige Polizist beschlagnahmt das Fzg...auch wenn er es rechtlich nicht darf, aber dagegen könnt Ihr Euch dann mit dem Anwalt zur Wehr setzen und bekommt sicherlich auch Recht....aber erst Monate später. Das Auto wird beom TÜV gemessen und begutachtet und ratet mal was dann Euer Eintrag im Brief wert ist?????....richtig, nicht die Tinte mit der er geschrieben ist!!!

Wers nicht glaubt solls testen, oder mal bei den Harleyfahrern in München nachlesen

Ist halt nunmal so, mich ärgert es auch, aber es geht niemals legal!!!

..und trotzdem soll es welche geben die so was machen
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