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Alt 24.05.2004, 01:56
wolfgang911 wolfgang911 ist offline
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wolfgang911
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@ alle Verrückten: ich habe das ganze Auspuff-Prozedere schon hinter mir aus den guten Harley und Guzzi-Tagen, und laßt Euch gesagt sein, alles Nonsens.
Es existieren für jedes Baujahr Grenzwerte, und die dürfen nicht überschritten werden, ganz gleich was auch immer Euch ein hilfsbereiter TÜV-Beamter einträgt. Solche Gutachten sind das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind.
Im Detail:
1. wird immer nur das Standgeräusch geändert in den Papieren
2. denkt nicht mal über den Versuch nach eine etwaige ABE-Nummer eingravieren zu lassen, das wären neben Erlöschen der Betriebserlaubnis auch noch Urkundenfälschung und hat vor 10 Jahren schon Minimum 3500 DM gekostet.

Ganz abgesehen davon, daß ab Baujahr 69 auch noch ein Abgas-Gutachten benötigt wird, steht der Aufwand in keiner Relation zum Ergebnis.

Um einen Auspuff eingetragen zu bekommen müßte eine Lautstärkemessung durchgeführt werden, und die läuft in etwa so ab:
Meßstrecke mit definierter Windgeschwindigkeit und Umgebungslautstärke, dann innerhalb der Meßstrecke beschleungigte Vorbeifahrt, ist glaube ich volles Beschleunigen im 2. Gang Eingangsgeschwindigkeit 50 km/h, dann das Ganze nochmal in die andere Richtung und dann noch 2 Mal. Dabei dürfen 80 dB nicht überschritten werden, wenn erfolgreich, dann erfolgt die Standgeräuschmessung(1m Abstand vom Auspuff im 45° Winkel und bei Fahrzeugen mit Nenndrehzahl über 4000 U/min mit 2/3 der Nenndrehzahl, gemessener Wert ablesen und dies ist nun das Standgeräusch, für das es überhaupt keine Grenzwerte gibt und das nur zu Wiedererkennung des Auspuffs für die Polizeimessung dient. Das ist der Grund, warum man da auch 102 dB eintragen kann). Jetzt wird aber jedem klar sein, daß ein Auspuff, der als Standgeräusch 102dB hat niemals 80 dB bei der beschleunigten Vorbeifahrt haben kann. Läßt sich alles im Internet bestimmt bei Harley Davidson nachlesen und gilt analog für einen Porsche.

Also was will ich sagen: bisher wurden Porsche selten angehalten und gemessen und wo kein Kläger da auch kein Richter, aber es nimmt zu.
Habt Ihr einen Auspuff montiert, der etwas kerniger klingt ohne gleich die gesamte Nachb*****aft zu wecken wenn Ihr Nachts heimkommt, dann will auch keiner was von Euch.
Es gibt keinen, und das betone ich nochmals auch wenn es keiner gerne hört legale Eintragung für einen zu lauten Auspuff, auch wenn er eingetragen ist ist das ungültig.

...es sei denn, ein Klappenauspuff, der wie oben erwähnt im Meßbereich die geforderten Werte erfüllt und dann...VRROOOOOOMMMM

Kann man drauf warten bis sie dem einen Riegel vorschieben.

Mein Tip: etwas mehr Sound und etwas mehr Hirn(soll heißen, nicht mit Vollgas im 1. Gang durch die Altstadt). Mein Lotus Elise hatte auch einen Rennauspuff, aber mit wenig Gas geht das an jedem Ordnungshüter vorbei.

Gruß Wolfgang

PS: die oben angeführten Werte kann man bestimmt irgendwo besser und richtiger nachlesen, mir ging es nur ums Prinzip...welches denn eigentlich:

Laut ist out

oder

loud Pipes save lives

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