>denn die Eintragung heißt ja nur "AUCH erlaubt ...".
Das ist wohl leider nicht so. Wenn "auch erlaubt" gemeint ist, dann muss das durch die Eintragung "wahlweise" (im Schein häufig "ww") angezeigt werden.
Mir hat ein Bekittelter beim TÜV sogar schon mal schriftlich belegt, dass streng genommen Distanzscheiben ausgetragen werden müssen, wenn sie bspw. bei Verwendung von Winterrädern nicht gefahren werden.
... und im nächsten Frühjahr wieder eingetragen, im Herbst wieder aus.....
Dass das Schwachsinn ist hat er mir bestätigt. Aber streng genommen ist es so vorgeschrieben.
Gruß, Stefan
__________________
Grüße aus Bonn,
Stefan
|