Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 12.09.2007, 14:35
Benutzerbild von -AS-
-AS- -AS- ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 04.2003
Ort: Süddeutschland
Beiträge: 2.406
-AS- befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
ebay - vorzeitiges Beenden der Auktion

Hierzu ein interessantes Urteil:

Zitat:
Das Einstellen eines Warenangebots bei ebay begründet ein verbindliches Angebot. Die Wirksamkeit eines solchen verbindlichen Angebots wird durch die nach den ebay-AGB’s mögliche vorzeitige Beendigung einer Auktion nicht berührt. Seine Willenserklärung kann der Anbieter nur im Wege der Anfechtung beseitigen.

Die Besonderheit von Internetauktionen erfordert die Unwiderruflichkeit der Vertragsangebote - der Bieter wäre der Willkür des Anbieters ausgesetzt, wenn dieser sich jederzeit überlegen könnte, ob er ein Angebot gelten lassen will oder nicht. Wird nun eine Auktion vorzeitig beendet, kommt ein Vertrag mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande. Dieser Vertrag kann nur durch eine Irrtumsanfechtung gem. § 119 BGB aufgehoben werden. Dazu muss der Anbieter einen Anfechtungsgrund nach § 119 Abs. 2 BGB vortragen können. Kann er dies nicht, ist er an den Vertrag gebunde.

(OLG Oldenburg, 28.7.05 - 8 U 93/05)
__________________
Gruß, Andreas



2003 911 (996) Carrera 4 Cabriolet
Liquid Power Fraction
Mit Zitat antworten