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Alt 17.08.2007, 15:57
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Uli911 Uli911 ist offline
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Uli911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Das Bundeskabinett hat dem Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2008 zugestimmt. Das Gesetzespaket sieht mehr als 200 Steueränderungen vor.

Wie fein.

In Ergänzung zu AS Beitrag von oben:

Es wird eine grundlegende Neufassung meiner Lieblingsvorschrift, nämlich § 42 AO (Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten), in Richtung einer radikalen Verschärfung ins Auge gefasst.

§ 42 AO soll dann künftig bereits zur Anwendung kommen, wenn eine gewählte Gestaltung zu einem Steuervorteil führt.

Dies soll bereits der Fall sein, wenn das Ergebnis nicht mit der Gestaltung übereinstimmt, die der Gesetzgeber in Übereinstimmung mit der Verkehrsanschauung zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Zwecke für typisch hält.

Klingt kompliziert?

Ist es auch und ich sehe weiteren Einspruch-, Klage- und Diskussionbedarf in der täglichen Konversation mit der Finanzbehörde auf uns alle (ja, auch mich) zukommen.

Wer weiss schon was sich der Gesetzgeber in Übereinstimmung mit der allg. Verkehrsanschauung sich so immer auch gedacht hat.


Außerdem sehe ich verstärkten Bedarf zum ESt-Erklärung pinseln, denn es ist geplant, dass der Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber nach § 42b EStG (das machen eigentlich alle vernünftigen Firmen mit der Gehaltsabrechnung im Dezember für ihre Mitarbeiter) gänzlich entfallen soll.

Das "lohnt" ja regelmäßig, wenn z.B. Einmalzahlungen (Urlaub, x-mas, Bonus...) gezahlt wurde.
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Gruss, Uli

Geändert von Uli911 (17.08.2007 um 15:59 Uhr).
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