Hallo , 
 
ich hatte diese Info hier auch schon mal eingestellt. 
Juergen 
 
    Sehr geehrter Herr xxxxxx, 
 
    ich danke für Ihre Anfrage. 
 
    Nach einem Erlass des Verordnungsgebers, des Bundesministeriums für 
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) vom 28.01.200 sind 
Reifenfabrikatsbindungen in den Fahrzeugpapieren bei Pkw und Lkw nicht mehr 
vorzunehmen. Dadurch haben die in den Fahrzeugpapieren bereits enthaltenen 
Reifen-Fabrikatsbindungen keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind nur 
noch als Empfehlungen anzusehen.  
    Dies hat zur Folge, dass bei Fahrzeugkontrollen Angaben im 
Fahrzeugschein zum Reifenfabrikat nicht mehr Bestandteil der Überprüfungen 
sein sollen. Die Aufhebung der Fabrikatsbindung erstreckt sich auf alle 
Reifen, die mit einem Bauartgenehmigungszeichen versehen sind, also auch auf 
ZR-Reifen. 
    Eine offizielle Bekanntmachung durch den Verordnungsgeber, z.B. im 
Verkehrsblatt, ist bisher noch nicht erfolgt. 
    Die Aufhebung der Reifen-Fabrikatsbindung bedeutet jedoch, dass der 
Fahrzeughalter entsprechend seiner grundsätzlichen Verpflichtung, für den 
verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeugs zu sorgen, nunmehr auch 
verantwortlich dafür ist, dass bei der Verwendung von Reifen unter Beachtung 
der im Fahrzeugschein angegebenen Größenbezeichnung keine 
Sicherheitsprobleme bestehen. Ist dies nicht der Fall, d.h. ist die 
Verkehrssicherheit generell oder in bestimmten Situationen nicht mehr 
gewährleistet, kann dem Fahrzeughalter im Schadensfall zumindest eine 
Teilschuld treffen. 
 
    Mit freundlichen Grüßen 
 
    Im Auftrag 
 
    Reimer Speck 
 
    Kraftfahrt-Bundesamt 
    Abteilung Technik 
    24932 Flensburg 
		
	
		
		
		
		
		
	
		
			
			
			
			
				 
			
			
			
			
			
			
				
			
			
		 
		
	
	
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