02.03.2007, 11:12
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Protokoll 82. Sitzung DBT / Feinstaub Ausnahmen für Oldtimer
Zitat:
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Michael Kauch, Jan Mücke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Oldtimer von Feinstaub-Fahrverboten ausnehmen
- Drucksache 16/4060 -
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f)
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für Tourismus
Die Kollegen Dr. Andreas Scheuer, Horst Friedrich, Lutz Heilmann und Winfried Hermann sowie die Kollegin Rita Schwarzelühr-Sutter haben ihre Reden zu Protokoll gegeben.4
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/4060 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Oldtimer von Feinstaub-Fahrverboten ausnehmen (Tagesordnungspunkt 19)
Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU): Im Deutschen Bundestag sind wir alle daran interessiert, dass es in Deutschland keinen Fleckenteppich an Regelungen, egal in welchem Einzelbereich, gibt. Die Diskussion über das Rauchverbot zeigt doch, wie positiv Kompromisse zwischen Bund und Länder aufgenommen werden. So soll es auch bei der Feinstaubdebatte und den damit einhergehenden Fahrverboten sein. Wir erleben eine große Verunsicherung auf diesem Gebiet und ungeklärte Zuständigkeitsdiskussionen. Wann tritt was wo in Kraft?
Ausgelöst wurde diese grundsätzliche Fragestellung durch Regelungen der europäischen Ebene. Subsidiarität ist an sich sehr gut und das politische Ziel meiner Fraktion, Entscheidungen und Zuständigkeiten möglichst vor Ort zu treffen, trägt zur Stärkung der Ebenen vor Ort bei; das heißt in diesem Fall bei den Kommunen. Bei der Fahrverbotsdiskussion kann es aber dazu führen, dass ein Durcheinander der Regelungen und Verbote zu Verunsicherungen beim Bürger führt. Deshalb finde ich es gut, dass, wie bei einer Podiumsdiskussion beim DEUVGT, dem Oldtimerdachverband, im Meilenwerk Berlin vor ein paar Monaten, alle daran teilnehmenden Fraktionen - CDU/CSU, SPD und FDP - sich des Themas angenommen haben, die FDP eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestartet hat und auf dieser Basis den dieser Debatte zugrunde liegenden Antrag formuliert hat.
Es gibt 470 000 Oldtimer in Deutschland, davon sind fest angemeldet mit H-Kennzeichen, also dem speziellen Oldtimerkennzeichen, 153 000. Der Wirtschaftsbereich Oldtimer boomt. Wir freuen uns, dass es Meilenwerke oder Ofenwerke genauso wie andere Oldtimerzentren wie Gut Hitzeisberg am Chiemsee gibt, wo großartige Investitionen von Unternehmern getätigt wurden. Deutschland, das Tourismusland wird auch durch eine tolle Oldtimerszene aufgewertet. Viele Übernachtungen - in Europa 2,68 Millionen - werden von Oldtimerfahrern gebucht. 16 Milliarden Euro werden nach einer Studie der FIVA, in der zehn EU-Länder untersucht wurden, im Bereich der historischen Fahrzeuge umgesetzt. Das heißt für Deutschland alleine 4,8 Milliarden Euro mit etwa 55 000 Vollzeitbeschäftigten. In Deutschland gibt es 1,2 Millionen Oldtimerinteressierte, die auch auflagenstarke Fachzeitschriften konsumieren; eine Zahl von circa 900 000 kann man hier nennen. Das ist ein wirtschaftlich sehr interessanter Bereich.
Dies alleine ist sicher keine Begründung für oder gegen Fahrverbote. Die emotionale Ebene ist aus meiner Sicht entscheidend. Wissen die Kommunalpolitiker, die auch die Oldtimer mit Fahrverbot belegen wollen, dass ihre Stadt dann von der Landkarte der Oldtimerfahrer, der Organisatoren von Oldtimerveranstaltungen gestrichen wird? Wie schön sind "Classic Days" von Mercedes Benz am Salzburgring und in Salzburg, an der viele Tausend Zuschauer teilnehmen. Welchen Marketingeffekt haben solche Veranstaltungen in den Regionen? Viele Autokonzerne nehmen den Oldtimer zur Imageverbesserung oder für Marketingzwecke sehr gerne, siehe aktuelle Werbung von Volkswagen für den Golf.
Wir alle stellen uns gerne auf ein Foto zur Eröffnung einer Oldtimerrallye, auch eine Kulturveranstaltung zur Pflege automobilen Kulturgutes. Vielleicht bin ich hier zu emotional, weil ich selbst dieses Hobby habe, alte Autos zu pflegen und - wenn es die Zeit erlaubt - auch - oh Wunder - zu fahren. Ich weiß, als überzeugter Verkehrspolitiker meiner Fraktion nerve ich oft meine Kolleginnen und Kollegen mit meinem Enthusiasmus. Ich entschuldige mich schon im Voraus für kommende Diskussionen dafür.
Die Oldtimer sind nicht eine Sache von wohlhabenden Bevölkerungsgruppen oder - wie sagt man - "den oberen Zehntausend". Nein, weiß Gott nicht. Nicht jeder hat einen 300 SL Flügeltürer oder einen Bugatti Monoposto in der Garage stehen. Viele junge Leute mit ihren Eltern zusammen, schrauben in Hinterhofgaragen an einem Golf I oder einem 02er BMW. Sie treffen sich - davon weiß ich selbst ein Lied zu singen - in Garagen mit Gleichgesinnten und sparen auf das nächste Ersatzteil für eine Restauration, müssen da so manchen Kampf hinsichtlich der Freigabe der finanziellen Mittel in der Familie eingehen. Das ist die Realität der Alters- und Einkommensverteilung von Oldtimerbesitzern. Nicht nur die in Hochglanzbroschüren abgebildeten Fahrzeugexoten, sondern die Fahrzeuge aus dem Alltag längst vergangener Zeit machen den größten Teil des Fuhrparks aus.
Etwa 70 Prozent aller historischer Fahrzeuge haben eine Jahresfahrleistung von weniger als 1 500 Kilometer. 99 Prozent der Fahrzeuge werden nur zwischen Ostern bis Ende Oktober eines Jahres bewegt. Verglichen mit der durchschnittlichen jährlichen Kilometerleistung aller Fahrzeuge haben Oldtimer einen Anteil von 0,07 Prozent am gesamten Straßenverkehr. Bei der Restaurierung eines Oldtimers wird weitestgehend Altmaterial in Stand gesetzt, das ist weit weniger energieintensiv und umweltschonender als bei der Produktion von Neuwagen. Vor allem ist hier wirklich handwerkliche Fähigkeit gefragt, ohne dass Roboter zum Einsatz kommen.
Mit diesem Plädoyer für den Wirtschaftbereich Oldtimer habe ich einmal grundsätzlich die interessanten, positiven Entwicklungen dargestellt, zugegeben etwas stark mit Herzblut versehen. Gespannt bin ich, wenn eine Oldtimerveranstaltung stattfindet, ob die Mandatsträger sich - obwohl sie sich für Fahrverbote ausgesprochen haben - doch aufs Foto stellen. Die "Retro Classic" in Stuttgart oder die "Techno Classica" in Essen werden im Frühjahr die ersten Prüfsteine sein.
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Geändert von Tick (02.03.2007 um 11:16 Uhr).
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02.03.2007, 11:13
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Zudem ein kleiner Exkurs: Was machen Sie mit den Schaustellern und Zirkusfahrzeugen? Sie sind oft auch mit sehr altem und historischen Wagenmaterial ausgestattet. Die müssen sich erst vor einem Volksfest die Ausnahmegenehmigung vor Ort besorgen, dass sie auf den Festplatz kommen. Ich wünsche dabei jetzt schon viel Spaß!
Gespannt bin ich, wie beispielsweise der Regierende Bürgermeister Berlins, Herr Wowereit, sich bei Veranstaltungen im Meilenwerk in der Wiebestraße äußert, wenn die Fahrzeuge aufgrund des Fahrverbots nur noch zu Ausstellungsstücken degradiert sind. Ein Oldtimerbesitzer, der in den Plexiglasgaragen seinen Wagen hier eingestellt hat, braucht einen Trailer oder Hubschrauber, um den Wagen an die Stadtgrenze Berlins zu transportieren, abzusetzen und dann nach dem Ortsschild Berlins losfahren zu können. Den Wahnsinn erkennt man dann, wenn das Zugfahrzeug des Autoanhängers zum Beispiel ein Porsche Cayenne oder ein Q7 oder ein Toyota Landcruiser ist, der einen heftigeren Ausstoß hat als der Oldtimer selbst, der hinten drauf ist.
Wir brauchen praktikable Lösungen. Deshalb bin ich dankbar für den Antrag der FDP-Fraktion. Lassen Sie uns gemeinsam diese offene Flanke beheben; denn die Bürger verstehen diesen Fleckenteppich doch nicht. Lassen Sie uns die Zuständigkeiten klären. Deshalb wird meine Fraktion vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages auch noch ein Gutachten einholen, wer was regeln kann und soll. Wir bitten die Bundesregierung, federführend das Verkehrsministerium und das Umweltministerium, mit den zuständigen Länderministerien und den kommunalen Spitzenverbänden hier eine Lösung zu erarbeiten. Wir haben steuerlich den Besitzern der roten 07er-Kennzeichen sicher schon einiges zugemutet. Lassen Sie uns überlegen, ob wir die H-Kennzeichen von der Fahrverbotsregelung ausnehmen und eine generelle Ausnahmeregelung mit der Schlüsselnummer 98 schaffen. Ich freue mich auf die Beratungen, um den Bereich Oldtimer im Lichte der Öffentlichkeit auch mal sehr positiv darzustellen und die Potenziale, die darin liegen. Ich appelliere an die Verbände, sich hierbei konstruktiv einzubringen. Meine Fraktion ist dazu bereit.
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02.03.2007, 11:14
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Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD): In dem Antrag der FDP-Fraktion, über den wir uns hier unterhalten wollen, fehlt mir der Hinweis darauf, wieso Städte und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen aussprechen. Es klingt in Ihrem Text so, als ob die Fahrverbote erteilt werden, um die Liebhaber historischer Fahrzeuge zu ärgern, den Wirtschaftsfaktor kaputtzumachen und die Oldtimer-Werkstätten in den Zentren der Städte in den Ruin zu treiben. Der eigentliche Hintergrund für die Fahrverbote ist die Erkenntnis, dass Schadstoffe in der Luft zu Atemwegserkrankungen führen und krebserregend sind.
Hierzu einige Fakten: Nach Untersuchungen der Weltgesundheitsbehörde wurde im Jahr 2000 durch Partikel die durchschnittliche Lebenszeit aller Europäer im Mittel um 8,6 Monate und in Deutschland sogar um 10,2 Monate verkürzt. Schon 1954/55 - also vor mehr als fünfzig Jahren - wurde die tumorbildende Wirkung von Dieselmotorabgasen auf Mäusehaut beschrieben. Tests in den 70er-Jahren und 80er-Jahren bestätigten den Verdacht, dass Dieselmotorabgas bei Ratten Lungentumore erzeugt.
In neueren Untersuchungen wurde ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Partikelexposition und Gesamtmortalität, Mortalität durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen und bei Lungenkrebs festgestellt. Kinder und Menschen über 65 Jahren reagieren auch auf niedrige Konzentrationen.
Im Zuge der Umsetzung der Aktions- und Luftreinhaltepläne sind ganzjährige Fahrverbote für Fahrzeuge mit veralteter Abgastechnik der Schadstoffgruppe 1 in Umweltzonen vorgesehen. Die FDP möchte für das Kulturgut Oldtimer eine generelle Ausnahmeregelung. Sie beklagt, dass die gesamte Wirtschaftsbranche Oldtimer und die spezialisierten Werkstätten vor dem Aus stehen.
Obwohl die Oldtimer am gesamten Pkw-Bestand nur einen Anteil von circa 0,44 Prozent haben, betragen ihre Anteile nach Berechnungen des Umweltbundesamtes an den gesamten Otto-Pkw-Schadstoffemissionen in Deutschland - trotz der geringeren Fahrleistung - circa 6 Prozent bei den Kohlenmonoxidemissionen circa 5 Prozent bei den Kohlenwasserstoffen und circa 3 Prozent bei den Stickoxidemissionen. Dies liegt an den hohen spezifischen Emissionen der alten Fahrzeuge. Im Vergleich zu einem modernen Euro-4-Otto-Pkw emittieren Oldtimer 35-mal höhere CO-, 60-mal höhere VOC- und 45-mal höhere NOx-Emissionen. Der Anteil an den Feinstaubemissionen kann nicht quantifiziert werden.
Auch wenn nicht der direkte Zusammenhang zum Feinstaubausstoß besteht, handelt es sich bei den Oldtimern um Dreckschleudern, die mit ihren Schadstoffen die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung belasten. Dass allein in Deutschland pro Jahr 65 000 Menschen an den Folgen der Luftverschmutzung sterben und 30 Prozent der Kinder an Atemwegserkrankungen leiden, hat zu den Fahrverboten für Fahrzeuge mit veralteter Abgastechnik in Umweltzonen geführt. Dies sollte nicht vergessen werden.
Heute tritt die sogenannte Feinstaubverordnung in Kraft. Eigentlich handelt es sich dabei um die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
In Deutschland gilt seit Beginn des Jahres 2005 eine EU-Richtlinie, die besagt, dass die Grenzwerte für Feinstaub "nur" an 35 Tagen im Jahr überschritten werden dürfen. Allerdings wurden diese Grenzwerte für Feinstaub in den vergangenen Jahren in allen deutschen Großstädten um ein Vielfaches überschritten. Die Verordnung soll die Kommunen nun in die Lage versetzen, Fahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoß aus Umweltzonen in den Innenstädten zu verbannen.
Wie groß eine Umweltzone wird, definiert die jeweilige Kommune selber. In der Regel handelt es sich dabei um die Bereiche einer Stadt, die besonders stark mit Feinstaub belastet sind. Die Umweltzonen werden durch Schilder gekennzeichnet sein. Auf diesen Schildern kann man ersehen, welche Plakettenfarbe zur Weiterfahrt nötig ist. Stuttgart, München und Düsseldorf planen noch in diesem Jahr die Ausweisung einer Umweltzone. Ab 1. Januar 2008 will auch Berlin eine Umweltzone ausweisen. Diese wird dann die größte in Deutschland sein und 88 Quadratkilometer umfassen.
Ob und, wenn ja, welche Plakette ein Fahrzeug erhält, richtet sich nach der Schadstoffgruppe. Autos mit altem Diesel-Motor - Euro 1 und schlechter - und Benziner ohne Katalysator oder Kat-Fahrzeuge der ersten Generation fallen in die Schadstoffgruppe 1 und bekommen keine Plakette. Solche älteren Fahrzeuge wären also in Zukunft von Fahrverboten betroffen - es sei denn, sie werden mit einem Katalysator oder Rußfilter nachgerüstet.
Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass viele alte Autos bald sowieso verschrottet werden, und spricht von 0,9 Millionen Diesel-Fahrzeugen und 2,3 Millionen Benzinern, die den Anforderungen nicht entsprechen werden.
Bisher sind von Fahrverboten in den Umweltzonen ausgenommen nur Mofas, Motorräder, die wenigen Trikes und Quads, Arbeitsmaschinen, Krankenwagen, Polizei- und Militärfahrzeuge sowie Fahrzeuge von Schwerbehinderten.
Eine Ausnahme für Oldtimer gibt es bisher nicht. Das Fahrverbot in der Umweltzone heißt im Übrigen nicht, dass Oldtimer gar nicht mehr fahren dürfen, sondern lediglich, dass diese in Zukunft auf die Sonntagsrunden um den Gendarmenmarkt verzichten oder diese einschränken müssen.
Die zuständigen Landesbehörden verfügen über Möglichkeiten, im eigenen Ermessen Ausnahmen vom Fahrverbot auszusprechen. Über mögliche Ausnahmeregelungen sollte vor Ort unter Berücksichtigung der vorhandenen Immissionsbelastungen entschieden werden, zumal die Belastungssituation nicht bundeseinheitlich ist. Das Land Berlin zum Beispiel überlegt, für Oldtimer ein Kilometerkontingent zu erteilen.
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02.03.2007, 11:14
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Zitat:
Auch die Bundesregierung hält zum jetzigen Zeitpunkt eine bundesweite Ausnahmeregelung von der Kennzeichnungsverordnung für Oldtimer für nicht erforderlich. Für die Förderung des Brauchtums und des Kulturgutes sind meiner Meinung nach jedoch keine generellen Ausnahmegenehmigungen nötig, sondern es reichen Spezialgenehmigungen zu besonderen Ereignissen, zum Beispiel Sternfahrten, Oldtimer-Ralleys oder Jahres- und Gedenktage.
Die vielen laut gewordenen Ansprüche auf Ausnahmen werden von den Ländern aufgegriffen und im Bundesrat neuerlich eingebracht. Eine einheitliche Anwendung der Ausnahmegenehmigungen durch die Bundesländer ist wünschenswert.
Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Wir beraten heute in erster Lesung einen Antrag meiner Fraktion, mit dem wir den Bundesgesetzgeber auffordern, generelle bundesweite Ausnahmeregelungen für Oldtimer von feinstaubbedingten Fahrverboten zu ermöglichen.
Hintergrund ist die vor einem Jahr beschlossene Kennzeichnungsverordnung, die heute in Kraft getreten ist. Sie sieht die bundeseinheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Schadstoffplaketten nach der Höhe ihrer jeweiligen Schadstoffemissionen vor. Mit dem ebenfalls neu eingeführten Verkehrszeichen "Umweltzone" haben Städte und Kommunen die Möglichkeit, auf der Basis von Luftreinhalteplänen der Bundesländer Fahrverbote für Kraftfahrzeuge auszusprechen.
Weithin ist eine große Verunsicherung bei den Menschen darüber entstanden, welche Kommunen denn nun Umweltzonen einrichten werden und welche Fahrzeuge denn von Fahrverboten betroffen sein werden. Eine Fahrzeuggruppe, die beim Erlass von Fahrverboten ganz sicher betroffen sein wird sind historische Kraftfahrzeuge, die sogenannten Oldtimer.
Oldtimer sind Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor 30 oder mehr Jahren erfolgte und die weitestgehend original erhalten sind. Mit dem guten Erhaltungszustand dieser Fahrzeuge dienen Oldtimer der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes in Deutschland. Eine Nachrüstung von Oldtimern mit Schadstofffiltern ist in vielen Fällen technisch nicht möglich und verbietet sich nicht zuletzt aufgrund der wünschenswerten Erhaltung des Originalzustands dieser Fahrzeuge.
Die Zahl dieser Fahrzeuge in Deutschland ist mit rund 150 000 als Oldtimer mit einem H-Kennzeichen zugelassenen Fahrzeugen überschaubar. Schätzungen zufolge dürften insgesamt weniger als 300 000 Fahrzeuge in Deutschland als Oldtimer gelten. Die überwiegende Zahl dieser Fahrzeuge ist mit Ottomotoren ausgerüstet, die im Gegensatz zu Dieselmotoren nur geringe oder überhaupt keine antriebsbedingten Feinstaubemissionen aufweisen. Die durchschnittliche Jahresfahrleistung von Oldtimern ist zudem gering. Obwohl die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP von etwa 6 600 Kilometern pro Jahr und Fahrzeug spricht, liegt die tatsächliche Jahresfahrleistung von Oldtimern vermutlich bei weniger als der Hälfte dieser Zahl. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass ihr Anteil an den Feinstaubbelastungen insgesamt verschwindend niedrig sein dürfte. Ein generelles Fahrverbot für Oldtimer, das vielleicht durch einen Flickenteppich von kommunal unterschiedlichen Ausnahmen ausgehöhlt wird, ist unsinnig und wird das Feinstaubproblem in unseren Innenstädten sicher nicht lösen. Deshalb sollten Oldtimer durch eine entsprechende Ergänzung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung generell von Fahrverboten ausgenommen werden.
Bevor man nun die Hände über dem Kopf zusammenschlägt und sagt, bundesweite Ausnahmeregelungen für Oldtimer kommen auf gar keinen Fall infrage, bedenke man Folgendes: Das Auto wurde in Deutschland erfunden. Es ist Teil unserer Geschichte, Teil unseres historischen Kulturgutes, und bei allen Herausforderungen, denen wir uns heute gegenüber sehen, ist es auch Teil unserer Zukunft; denn auf absehbare Zeit ist es aus unserem Wirtschaftsleben nicht wegzudenken. Welches Signal senden wir in die Welt, wenn wir den historischen Charme von Oldtimern, die die Aufmerksamkeit auf sich ziehen, wenn sie durch die Stadt fahren, für immer aus unseren Innenstädten verbannen? Welches Signal senden wir, wenn wir diesen Teil unserer Geschichte für immer ins Museum verbannen?
Oldtimer waren bisher in Deutschland ein wachsender und sind damit ein zunehmend wichtiger Wirtschaftsfaktor. Allein in Deutschland lassen sich mehrere Milliarden Euro Umsatz jährlich den Bereichen Versicherungen, Fahrzeughandel, Reparatur und Restaurierung von Oldtimern zuordnen. Eine große Zahl von Messen, Oldtimervorführungen und -fahrten finden jedes Jahr statt und ziehen damit Hunderttausende Besucher an. Bereits die seit Monaten laufende Diskussion um Fahrverbote hat zu spürbaren Umsatzeinbußen in diesem Wirtschaftszweig geführt. In vielen deutschen Großstädten sind zahlreiche Handwerksbetriebe auf Oldtimer spezialisiert. Etliche Oldtimergaragen im Ruhrgebiet sind von der Schließung bedroht, in München und Stuttgart - so war vor wenigen Tagen in einer großen Zeitung zu lesen - haben Besitzer von Oldtimern bereits begonnen, ihre Fahrzeuge zu verkaufen. Und all das verantworten Koalitionsfraktionen in der irrigen Annahme, sie würde das Feinstaubproblem lösen, wenn sie Oldtimer aus unseren Innenstädten verbannen. Ich fordere, Fakten und Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen und nicht - wie schon viel zu oft geschehen - die Menschen zu gängeln und Wirtschaftszweige in der Annahme zugrunde zu richten, irgendein Problem damit zu lösen.
Lutz Heilmann (DIE LINKE): Heute ist die sogenannte Plakettenverordnung in Kraft getreten - die Sie von der FDP mit ihrem Antrag ändern wollen. Sie kommen mit Ihrem Antrag also reichlich spät, zumal diese Verordnung jahrelang zwischen Bund und Ländern diskutiert wurde. Dabei wurde eine Ausnahmegenehmigung für Oldtimer abgelehnt, weil diese auch im Vergleich zu den von Fahrverboten ausgenommen Motorrädern keine emissionsarmen Fahrzeuge sind.
Feinstaub ist eine der größten Umweltbelastungen, die direkt die Gesundheit von uns allen gefährdet. Wenn man also über Ausnahmegenehmigungen spricht, muss man auch immer die Zahl derjenigen Menschen betrachten, deren Belastung durch Fahrverbote zurückgehen würde. Der Berliner Senat geht davon aus, dass durch eine wirksame Reduktion der Feinstaubbelastung die Gesundheit von etwa 10 000 Menschen verbessert wird. Wenn nun alle von Fahrverboten Betroffenen großzügige Ausnahmegenehmigungen erhalten, dann wird es zu dieser Entlastung der Menschen nicht kommen. Deswegen muss man sorgfältig überlegen, wer von Fahrverboten befreit wird - und wer nicht.
Die Oldtimer stehen dabei für mich nicht an erster Stelle. Denn auch wenn es für die Besitzer von Oldtimern schade wäre, wenn sie nicht mehr am Brandenburger Tor vorbeifahren dürften, ist es doch etwas anderes, wenn Menschen nicht mehr zur Arbeit kommen oder wenn die Existenz von Kleinunternehmen bedroht ist, weil ihre Fahrzeuge nicht mehr in den Innenstädten fahren dürfen.
Deswegen unterstützen wir die Bestrebungen aus den Ländern, die Plakettenverordnung dahin gehend nachzubessern, dass Benziner mit geregelten Katalysatoren, die noch vor Inkrafttreten der EURO-1-Norm zugelassen wurden, dieser gleichgestellt werden. Mit der jetzigen Einstufung älterer Benziner mit G-Kat in die Schadstoffklasse 1 werden diejenigen bestraft, die einen Katalysator eingebaut haben, als der noch gar nicht vorgeschrieben war. Eine Ausnahme dieser Gruppe von Fahrzeugen würde auch die Debatten in den Kommunen entspannen, da es sich hierbei um etwa 4,5 Millionen potenziell betroffene Fahrzeuge handelt.
Zum Vergleich: Die Zahl der potenziell von Fahrverboten betroffenen Oldtimer mit einem H-Kennzeichen liegt deutschlandweit etwas über 150 000. Das zeigt wieder einmal, dass Sie von der FDP nur die Interessen Ihrer Klientel vertreten. Noch erstaunlicher aber finde ich, dass Sie die Bedenken der Wirtschaft nicht aufgegriffen haben. Denn auch wenn Oldtimer Werkstätten zu Aufträgen verhelfen, ist die Zahl der von Fahrverboten betroffenen Unternehmen deutlich größer. Gerade für Kleinunternehmer wie den Gemüsehändler an der Ecke kann es den Betrieb bedrohen, wenn er sein Fahrzeug nicht mehr nutzen kann. Zuallererst gilt hier wie für alle alten Dieselfahrzeuge, dass die Besitzer dazu aufgerufen werden, die vorhin vom Bundestag beschlossene steuerliche Förderung für eine Nachrüstung in Anspruch zu nehmen. Da diese aber deutlich zu niedrig ist, sollte betroffenen Kleinunternehmen, die innerhalb der nächsten Monate nachweislich keine Nachrüstung finanzieren können, eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Noch besser wäre es allerdings, wenn es hier Förderprogramme oder Unterstützungsfonds gäbe, um die Umrüstung oder die Neuanschaffung emissionsarmer Fahrzeuge zu beschleunigen.
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02.03.2007, 11:15
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Zurück zu den Oldtimern: Ich frage mich, ob Sie die Antwort der Bundesregierung auf Ihre eigene Anfrage gelesen haben. Daraus ist doch zu entnehmen, dass die 0,4 Prozent, die Oldtimer an der gesamten Pkw-Flotte, Deutschlands ausmachen, für 3 Prozent der Stickoxid-Emissionen verantwortlich sind. Oldtimer, auch wenn es sich um Benziner handelt, sind also "Dreckschleudern". Ihr Schadstoffausstoß liegt nicht nur um ein paar Prozent, sondern um einen Faktor zwischen 35 bis 60 über einem modernen EURO-4-Benziner.
Außerdem haben Sie in Ihrem Antrag einen Aspekt vergessen - oder bewusst unterschlagen -: Ziel der Umweltzonen ist nicht nur, die Feinstaubbelastung zu senken. Auch der Ausstoß der Stickstoffoxide muss reduziert werden. Hier greift ab 2010 ein strenger EU-Grenzwert, der ebenfalls vielerorts überschritten wird.
Deswegen habe ich meine Zweifel, ob man "die paar Oldtimer" wirklich gänzlich von Fahrverboten ausnehmen sollte. Ich halte es für sinnvoller, wenn die betroffenen Kommunen selber darüber entscheiden, ob und welche Ausnahmegenehmigungen sie für Oldtimer zulassen. Und ich bitte, hier nicht den Teufel an die Wand zu malen. Wir reden ja nicht über ein deutschlandweites Fahrverbot für Oldtimer, sondern über Fahrverbote in den Innenstädten einiger Kommunen. Außerdem bin ich mir sicher, dass diese Kommunen Fahrten zu Werkstätten oder der eigenen Wohnung, den Einsatz von Oldtimern bei Hochzeiten oder historische Busfahrten schon aus eigenem Interesse zulassen werden.
Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Timing für die Debatte um das Feinstaubfahrverbot ist gut gewählt, weil heute die Plakettenverordnung in Kraft tritt, die die Voraussetzung für die Einrichtung von Umweltzonen ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf, weil Feinstaub nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation für 65 000 vorzeitige Todesfälle in Deutschland jährlich verantwortlich ist. Das sind rund zwölf Mal so viele, wie durch Verkehrsunfälle umkommen!
Es gibt Proteste, dass Pkw mit Ottomotoren, die einen Katalysator der ersten Generation haben, keine Plakette erhalten, die die Einfahrt in Umweltzonen erlaubt. Die Proteste sind berechtigt, denn diese Fahrzeuge stoßen nicht mehr Schadstoffe aus als sogenannte Euro-1-Benziner, die eine grüne Plakette haben. Das sollte schnell korrigiert werden, damit keine Rechtsunsicherheit bei der Einrichtung von Umweltzonen besteht, von denen die ersten schon Mitte des Jahres eingerichtet werden sollen. Ärgerlich an der Plakettenverordnung ist, dass es keine eigene Plakette für Dieselfahrzeuge mit geschlossenen Rußpartikelfiltersystemen gibt. Eine grüne Plakette hätte es eigentlich nur für solche Fahrzeuge geben dürfen, die heute schon die Euro-5-Norm erfüllen. Auf Lobbydruck der Automobilhersteller haben die Länder im Bundesrat die Verordnung verwässert. Dabei ist heute schon absehbar, dass in einigen Jahren nur noch Diesel mit Vollfilter in Umweltzonen einfahren dürfen
Zum FDP-Antrag: Mit Ausnahmeregelungen von Verboten ist das immer so eine Sache, wie wir bei der Diskussion um den Nichtraucherschutz merken. Beim FDP-Antrag geht es aber nicht darum, dass "Oldtimer" in Kneipen weiter rauchen dürfen, sondern um "rauchende" Autos auf der Straße,
Oldtimer sind Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und dementsprechend alte Motorentechnik haben. Ein alter Diesel-Oldtimer stößt im Vergleich zu einem modernen Diesel ein Vielfaches an Feinstaub aus - im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Rußpartikelfilter sogar um den Faktor 100 und mehr!
Das Hauptproblem einer Sonderregelung für Oldtimer sehe ich darin, dass wesentlich jüngere Fahrzeuge, - also beim Benziner Fahrzeuge ohne geregelten Kat und beim Diesel Euro 1 und schlechter -, nicht in Umweltzonen einfahren dürfen. Davon sind Dieselfahrzeuge betroffen, die teilweise nicht älter als zwölf bis 15 Jahre sind. Wie will man den Besitzern dieser Fahrzeuge erklären, dass wesentlich ältere Autos in Umweltzonen fahren dürfen, während sie nicht einfahren dürfen, obwohl sie emissionsseitig größtenteils deutlich besser sind als Oldtimer?
Pragmatische Regelungen sollten für Oldtimerveranstaltungen in Städten gefunden werden. Und wer seinen Wohnsitz und seine Garage mit einem Oldtimer ausgerechnet in einer Umweltzone hat, die ja zumeist nur Innenstädte betrifft, kann auch eine Sondergenehmigung erhalten, um damit zu Oldtimerveranstaltungen zu fahren, die außerhalb liegen.
Die Intention des FDP-Antrags, alle Oldtimer mit H-Kennzeichen - das sind 154 000 - und möglicherweise auch denen mit dem "roten 07er-Kennzeichen" - das sind weitere 130 000 Fahrzeuge - pauschal von der Verordnung auszunehmen, halte ich aber für zu weitgehend. Es stellt sich dann die Frage, ob es nicht zu erfolgreichen Klagen von Besitzern älterer Autos käme, die nicht den Status Oldtimer haben. Von daher werde ich meiner Fraktion die Enthaltung zum vorliegenden Antrag empfehlen.
Die FDP hat sich an dieser Stelle sicher um ein ganz spezielles Klientel verdient gemacht. Das eigentliche Problem ist freilich, dass wir in allen Ballungsräumen eine gefährlich hohe Feinstaubbelastung haben, die durch Fahrverbote für rußende Fahrzeuge dringend bekämpft werden muss.
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Alles Spezialisten... ... Wer hätte gedacht das ein gemeiner Porschefahrer mal mit PDS und Grünen einer Meinung sein könnte...
Geändert von Tick (02.03.2007 um 11:38 Uhr).
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02.03.2007, 12:29
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Naja die PDS-Deppen wollen wohl eher am unteren Ende der Schicht Wähler fangen - daher auch der Vorwurf FDP = Interessenvertreter der Oldtimer-Besitzer-Besserverdiener, von daher finde ich persönlich nur die FDP hier gescheit agierend, den Rest kannst Du vergessen, vor allem SPD und CDU, die sind unwählbar geworden, ich werd mich jedenfalls bei der nächsten Wahl an diese Schei... erinnern - garantiert.
Gruß,
Dirk.
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