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  #1  
Alt 28.01.2005, 10:38
RH911 RH911 ist offline
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RH911
Beitrag Freigegebene Reifen für 993

Hallo Leute,
ich weiß, das Thema Reifen hatten wir schon 'zig mal. Trotzdem brauche ich Nachhilfe: Vor einiger Zeit gab's hier eine Liste der von Porsche freigegebenen Sommerreifen für den 964. Kursiert vielleicht Gleiches auch für den 993 bzw. 993 4S?
Gruß Rainer
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  #2  
Alt 28.01.2005, 10:46
Benutzerbild von 2fast
2fast 2fast ist offline
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2fast
Beitrag

Hallo, soweit ich weiß gibt es die Freigabe nicht mehr. Es gibt nur Reifen die speziell auf Porsche abgestimmt sind "N". Auch andere Reifen können aufgezogen werden
__________________
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  #3  
Alt 28.01.2005, 11:09
acky acky ist offline
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acky
Idee

Schau mal hier:

Freigabeliste Reifen und ÖL

Mit der Suchfunktion hättest Du das übrigens auch ganz einfach gefunden:

Thread Reifenfreigabe

Viele Grüße

Acky

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  #4  
Alt 28.01.2005, 11:10
RH911 RH911 ist offline
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RH911
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Also, im Brief von meinem 993 4S sind speziell nur Bridgestone S-02 N1 und Pirelli P Zero Asimmetrico N1 aufgeführt (VA 225/40/ZR18, HA 285/30/ZR18). Klar, dass es dafür auch Nachfolger gibt. Aber sind nun grundsätzlich auch Reifen aller anderer Hersteller erlaubt? Wie sieht es eigentlich mit 295/35/ZR18 auf der HA aus? Müsste doch gehen, oder?
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  #5  
Alt 28.01.2005, 11:13
acky acky ist offline
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acky
Beitrag

Es sind alle Reifengrößen erlaubt, die bei Dir im Brief stehen. Größe, Geschwindigkeitsindex und Tragelast muß aber übereinstimmen. Marke und N-Kennung ist freigestellt. Es empfiehlt sich aber trotzdem die aus der aktuellen Porschefreigabe zu verwenden.

Für andere Größen brauchst Du eine Freigabe und/oder musst zum TÜV.

Acky
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  #6  
Alt 28.01.2005, 20:58
Juergen993 Juergen993 ist offline
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Ort: Essen
Beiträge: 391
Juergen993
Beitrag

Hallo ,

ich hatte diese Info hier auch schon mal eingestellt.
Juergen

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

ich danke für Ihre Anfrage.

Nach einem Erlass des Verordnungsgebers, des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) vom 28.01.200 sind
Reifenfabrikatsbindungen in den Fahrzeugpapieren bei Pkw und Lkw nicht mehr
vorzunehmen. Dadurch haben die in den Fahrzeugpapieren bereits enthaltenen
Reifen-Fabrikatsbindungen keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind nur
noch als Empfehlungen anzusehen.
Dies hat zur Folge, dass bei Fahrzeugkontrollen Angaben im
Fahrzeugschein zum Reifenfabrikat nicht mehr Bestandteil der Überprüfungen
sein sollen. Die Aufhebung der Fabrikatsbindung erstreckt sich auf alle
Reifen, die mit einem Bauartgenehmigungszeichen versehen sind, also auch auf
ZR-Reifen.
Eine offizielle Bekanntmachung durch den Verordnungsgeber, z.B. im
Verkehrsblatt, ist bisher noch nicht erfolgt.
Die Aufhebung der Reifen-Fabrikatsbindung bedeutet jedoch, dass der
Fahrzeughalter entsprechend seiner grundsätzlichen Verpflichtung, für den
verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeugs zu sorgen, nunmehr auch
verantwortlich dafür ist, dass bei der Verwendung von Reifen unter Beachtung
der im Fahrzeugschein angegebenen Größenbezeichnung keine
Sicherheitsprobleme bestehen. Ist dies nicht der Fall, d.h. ist die
Verkehrssicherheit generell oder in bestimmten Situationen nicht mehr
gewährleistet, kann dem Fahrzeughalter im Schadensfall zumindest eine
Teilschuld treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Reimer Speck

Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Technik
24932 Flensburg
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  #7  
Alt 28.01.2005, 22:49
rene965driver rene965driver ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.2002
Ort: Schweiz
Beiträge: 389
rene965driver befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Beitrag

hallo zusammen

in der schweiz soll oder besser muss bei der bezeichnung für die freigabe das N enthalten sein, also zbsp. Yokohama AVS N1 oder N2 etc.

gruss rené
__________________
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