Moin,
die Frage kann man nur mit einem "Es kommt darauf an" beantworten.
Es gibt TÜV-Prüfer die bei so etwas entspannt sind, andere nicht.
Ab Werk eingebaute Kats die mit einer entsprechenden Typschlüssselnummer zum Fahrzeug/Fahrgestellnummer einhergehend lassen sich in der Regel nicht einfach "austragen".
Auch beim H-Kennzeichen bleibt der Abgasschlüsssel erhalten.
So bei mir, 1985er Re-Import aus USA.
Auch mit dem H-Kennzeichen bleibt der KAT Pflicht und die AU bei der HU.
Es soll aber TÜV-Prüfer geben, die argumentieren das es in D ja Autos ohne Kat gleichzeitig gab...
Bei Dir ist der Kat ja nachgerüstet, hier könnte tatsächlich die Möglichkeit bestehen den Auslieferungszustand ohne Kat wieder herzustellen.
Kat gegen Leerrohr tauschen, Steuergerät 231 PS rein und gut ist von der technischen Seite.
Am besten Du sprichst mal mit Deinem TÜV-Prüfer über Dein Vorhaben.
Gruß Tom
PS: Dann ist aber KFZ-Steuer von rund 800,- € angesagt ohne Kat und ohne H-Kennzeichen, Euro 2, mit Werkskat und Gutachten von Porsche möglich rund 200,- € Steuer, Euro 1 = Standard dann ca. 400,- € Steuer.
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Seit 03/2015: 911 Carrera, EZ 07/1985, 3,2l, 207 PS mit Werkskat, Coupé schwarz/schwarz
Von 06/2012 - 09/2014: 911 Carrera, EZ 04/1987, 3,2l, 218 PS mit Werkskat, Targa in Uniblau
Geändert von tomhammer (18.03.2021 um 17:47 Uhr).
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