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  #1  
Alt 05.06.2012, 13:35
Benutzerbild von 1984 G Robert
1984 G Robert 1984 G Robert ist offline
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1984 G Robert befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Fuchs Felgen Maxilite 7+8x16

Hallo ich habe seit ein paar Wochen einen 1984 911 3,2 Carrera SC
Nun habe ich mir bei Maxilite 7x16 et23,3 und 9x16 et15 Fuchs Repros
(mit TÜV Festigkeitsgutachten) mit Reifen 225/50 und 245/45 gekauft.Hat jemand einen Fahrzeugbrief wo so was schon eingetragen ist oder Tipps wie ich am besten den Tüv Prüfer überzeuge.
Kann mir jemand helfen?
Gruss Robert
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  #2  
Alt 05.06.2012, 18:22
Benutzerbild von B-Man
B-Man B-Man ist offline
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B-Man befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Repro-Fuchsfelgen

Wir haben etwas gemeinsam. Auch ich habe mir neulich einen 911 3,2l, Bj. 84 gekauft. Der Vorbesitzer hatte anstatt der Fuchsfelgen BBS-Felgen montiert. D. h., ich werde wie du demnächst auch umrüsten müssen. Noch bin ich mir nicht schlüssig, ob ich gebrauchte Originale oder neue Repros kaufen soll. Gebrauchte Originale sind ja locker doppelt so teuer wie neue Repros.

Nun aber zur Eintragung: Letztes Jahr habe ich mir einen 996 turbo mit ebenfalls nicht Original-Felgen (TecArt Formula) in übergroßer Dimension gekauft. Da sie nicht eingetragen waren, der Vorbesitzer aber ein Herstellergutachten mitgeliefert hat, bin ich damit zum TÜV. Dieser sagte, dass so etwas heutzutage nicht mehr eingetragen werden müsse, sondern lediglich das Herstellergutachten mitzuführen sei.

Vielleicht genügt das bei deinen Felgen mit dem Festigkeitsgutachten auch.

Hast du dir die Felgen von Maxilite schicken lassen oder persönlich abgeholt? Und was machen die für einen Eindruck? Unterscheiden sie sich deutlich vom Original?

Gruß

J.
__________________
Wenn ich will, dann kann ich meinen Porsche auch mit unter 9 l/100km fahren. Aber das ist doch Benzinverschwendung.
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  #3  
Alt 09.10.2014, 17:47
Misteru Misteru ist offline
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Zitat:
Zitat von B-Man Beitrag anzeigen
Wir haben etwas gemeinsam. Auch ich habe mir neulich einen 911 3,2l, Bj. 84 gekauft. Der Vorbesitzer hatte anstatt der Fuchsfelgen BBS-Felgen montiert. D. h., ich werde wie du demnächst auch umrüsten müssen. Noch bin ich mir nicht schlüssig, ob ich gebrauchte Originale oder neue Repros kaufen soll. Gebrauchte Originale sind ja locker doppelt so teuer wie neue Repros.

Nun aber zur Eintragung: Letztes Jahr habe ich mir einen 996 turbo mit ebenfalls nicht Original-Felgen (TecArt Formula) in übergroßer Dimension gekauft. Da sie nicht eingetragen waren, der Vorbesitzer aber ein Herstellergutachten mitgeliefert hat, bin ich damit zum TÜV. Dieser sagte, dass so etwas heutzutage nicht mehr eingetragen werden müsse, sondern lediglich das Herstellergutachten mitzuführen sei.

Vielleicht genügt das bei deinen Felgen mit dem Festigkeitsgutachten auch.

Hast du dir die Felgen von Maxilite schicken lassen oder persönlich abgeholt? Und was machen die für einen Eindruck? Unterscheiden sie sich deutlich vom Original?

Gruß

J.
Ein Festigkeitsgutachten ist kein Herstellergutachten !! Nicht verwechseln !
Ein Festigkeitsgutachten kann jeder Felgenhersteller beantragen, das muss nichts mit Porsche zu tun haben, deshalb genügt dies weder zum TÜV-Eintrag, und auch nicht einfach zum Mitführen.
Ein Herstellergutachten geht nur über den Fahrzeughersteller, da genügt inzwischen ein Mitführen wie früher die ABE.
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  #4  
Alt 09.10.2014, 21:50
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Dann lässt man's eben eintragen. Ich habe mir Distanzscheiben eintragen lassen. Da waren überhaupt keine Unterlagen dabei.

Jo.
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  #5  
Alt 14.10.2014, 10:06
Benutzerbild von Flojo
Flojo Flojo ist offline
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damit das hier nicht für die scene bei einer sache voller mißverständnisse bleibt, wäre es doch toll, wenn diejenigen, die eine erfolgreiche abnahme/einen erfolgreichen eintrag vermelden können, die unterlagen für andere bereitstellen
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Gruß, Flo (911SC, '79)
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  #6  
Alt 22.10.2014, 22:21
Benutzerbild von fux
fux fux ist offline
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Hallo Flojo,

ist leider so, wie von tom in Beitrag #26 beschrieben:

Zitat:
...
So,

da mich bereits mehrere Forumsmitglieder angeschrieben haben und um eine Kopie meines Fahrzeugscheins gebeten haben:

eine Kopie meines Fahrzeugscheins wird Euch nichts nutzen.

Ich hatte auch eine von einem Forumskollegen, das interessiert den TÜV hier nicht.

Vergleichseintragungen werden beim TÜV nicht mehr gemacht.

Wie in meinem Thread
http://78.47.139.25/showthread.php?p...ite#post175740
beschrieben, kann man die Felgen beim TÜV Freiburg eintragen lassen, da war ich auch zur Eintragung.
...
Habe bei den Felgen und auch bei der DW1170 zunächst den einfacheren Weg gesucht, war nix zu machen ...

Gruß fux

P.S.: Hast Du 7mm Distanzen mit ABE ? Habe da leider nichts gefunden...
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  #7  
Alt 10.06.2012, 20:02
Age911 Age911 ist offline
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Zitat:
Zitat von 1984 G Robert Beitrag anzeigen
Hallo ich habe seit ein paar Wochen einen 1984 911 3,2 Carrera SC
Nun habe ich mir bei Maxilite 7x16 et23,3 und 9x16 et15 Fuchs Repros
(mit TÜV Festigkeitsgutachten) mit Reifen 225/50 und 245/45 gekauft.Hat jemand einen Fahrzeugbrief wo so was schon eingetragen ist oder Tipps wie ich am besten den Tüv Prüfer überzeuge.
Kann mir jemand helfen?
Gruss Robert
Hallo Robert,
ich habe die auch auf meinem 89er Targa. Das Eintragen war mit dem Gutachten von Maxilite kein Problem... Allerdings hab ich vorne 7x16 mit 205/55 und hinten 8x16 225/50 montiert.

Gruß, Age
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  #8  
Alt 20.07.2012, 21:32
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tomhammer tomhammer ist offline
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tomhammer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Daumen hoch Maxilite 7x16 und 8x16 eintragen

Hallo zusammen,

hat denn jemand im Raum Köln die Felgen eintragen lassen?

Ich habe auch einen Satz 7x16 mit 205/55 und 8x16 mit 225/50 für meinen 1987er 911 C1 Targa.
Ein Festigkeitsgutachten vom TÜV für die Felgen war dabei.

Meine Nachfrage beim ausstellenden TÜV in der Pfalz ergab, das normalerweise zum Festigkeitsgutachten noch ein Verwendungsgutachten gehört.

Darin werden die einzelnen Kombinationen von Felgen und Fahrzeugen beschrieben.

Das hat Maxilite aber nie in Auftrag gegeben beim TÜV.
Deshalb meinte der Herr vom TÜV, eine Eintragung sei kaum möglich, da ja aus dem Gutachten nicht hervorgeht, ob die Felgen überhaupt aufs Auto passen.

Offensichtlich scheint es ja aber auch hier im Forum Leute zu geben die die Felgen eingetragen bekommen haben.
Vielleicht können die ja aushelfen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung oder einer Aussage wo sie die Felgen eingetragen bekommen haben und was dazu notwendig war.

Ich wäre echt dankbar dafür

Luftgekühlte Grüße

Tom
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  #9  
Alt 21.07.2012, 04:35
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B-Man B-Man ist offline
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tÜpisch TÜV

Es kommt darauf an, zu welchem TÜV man geht und ob der Ingenieur, an den man sich wendet, Eier in der Hose hat. Bzgl. von R&H-Felgen, die ich eintragen lassen wollte, sagte mir mein TÜV sogar, dass ich sie überhaupt nicht eintragen lassen, sonder lediglich die ABE im Pkw mitführen müsse.

Aber diese Aussage, dass der TÜV-Ingenieur sämtliche Papiere bräuchte, um die Eintragung durchführen zu können, kenne ich auch. Ich frage mich, warum man Ingenieure dafür braucht. Um Papiere durchlesen und eine Eintragung durchzuführen reicht ein Hauptschulabschluss. Das kann man auch am Schreibtisch machen, ohne sich die Freigängigkeit auf der Bühne anzusehen. Dafür ist der Typ ja Ingenieur, damit er mit seinem technischen Verständnis die Freigängigkeit prüft. Dafür - so wurde das einst bei mir gemacht, als ich auch keine Papiere hatte - ließ der Ingenieur jedes Rad tief in den Radkasten einfedern und hat den Extremem-Radeinschlag geprüft.
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  #10  
Alt 21.07.2012, 15:06
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kyra55 kyra55 ist offline
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Beim Tüv ists genauso wie in allen Deutschen Behörden, jeder legts aus wie er gerade lustig und gelaunt ist, und wenn man dann an die falschen Mehlmützen ( Freund und Helfer ) kommt muss man sich auch noch sagen lassen ," die eintragung ist das papier nicht wert " soviel zum Thema Tüv usw.
Ich könnte zig beispiele bringen ( hab noch ne Harley im Zweitleben )
Gruß
Wolfgang

PS: wenn der eine Tüvler bockt einfach zum nächsten gehen, oder eben zum schrauber der sowas auch oft anbietet.
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  #11  
Alt 21.07.2012, 20:14
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B-Man B-Man ist offline
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Tüv

Solche Beispiele kenne ich auch. Ich habe mir mal Felgen beim TÜV eintragen lassen, die gar nicht für mein Modell zugelassen waren. Eine kleine Fußnote in der ABE hatte ich und der TÜV-Ingenieur übersehen. Von dem später dadurch entstandenen Schaden im Radkasten hat sich der TÜV natürlich nichts von angenommen. Einfach: Pech gehabt.
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  #12  
Alt 07.01.2013, 10:56
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Flojo Flojo ist offline
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Zitat:
Zitat von tomhammer Beitrag anzeigen
...Deshalb meinte der Herr vom TÜV, eine Eintragung sei kaum möglich (mangels Verwendungsgutchten/-liste), da ja aus dem Gutachten nicht hervorgeht, ob die Felgen überhaupt aufs Auto passen.
Ich habe mir neulich von einem Fori das Gutachten zusenden lassen und habe letzte Woche beim TÜV Süd vorgesprochen.
Doof war, dass ich nicht gleich eine Maxilite zur Ansicht da hatte, aber ausgehend von dem was im Gutachten steht und anhand der Werksdaten echter Füchse für den technischen Datenabgleich (Lochzahl, Lochkreis, Außen-/Innendurchmesser und Einpresstiefe), sah der Prüfer erstmal kein Veto gegen eine Abnahme.

Dass die für nen Porsche und nicht für nen Fiat sein sollen, war dem Prüfer auch klar ;-)

Ergo: sind die Felgen als "fest" geprüft (gem. Gutachten) und stimmen die Maße und Rad-Reifenkombination zum Wagen gem. Porschefreigabe, sollte es klappen.

Aber sein Tip: jeweils mit Euren Prüfern vorbesprechen, nicht jeder Prüfer kann solch eine Einzelabnahme absegnen (genau wie nicht jeder Prüfer eine US-§21 absegnen kann). Wenn soweit grünes Licht, den Satz mit Reifen komplettieren, Wagen mit montierten Rädern auf Hänger mitbringen oder erst vor Ort/auf deren Hof montieren.

Der Weg zum Tüv mit montierten Maxilite-Füchsen ist nicht legal!
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Gruß, Flo (911SC, '79)
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  #13  
Alt 07.01.2013, 17:53
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tomhammer tomhammer ist offline
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Eintragungsfähigkeit Maxilite Fuchs-Replika

Hallo zusammen,

Flojo's Antwort finde ich interessant.

Ich habe nämlich sowohl beim TÜV Rheinland (ich wohne in Köln) nachgefragt als auch beim TÜV Nord (als ich an der Nordsee in Urlaub war) und beide haben mir übereinstimmend ohne voneinander zu wissen geanwortet, dass eine Eintragung nur mit Festigkeitsgutachten (und genau das gibt es nur von Maxilite, siehe mein Beitrag weiter oben, GA als Anlage) nicht mehr zulässig ist.

Hierzu auch folgender Link:
http://www.vdat.org/news/raedereintragungen.php

Da weisst der Verband der Automobiltuner darauf hin, dass die Eintragung nur mit Festigkeitsgutachten nicht mehr zulässig ist.

Das der TÜV-Süd solche Eintragungen noch macht, finde ich da erstaunlich.

Wenn dem aber so ist, gut zu wissen, dann lohnt vielleicht ein Weg ins Hoheitsgebiet des TÜV Süd.
Denn die Aussage des von mir befragten Prüfers war auch, Eintragungen kann man überall in Deutschland vornehmen lassen, nicht zwingend am Ort der Zulassung.

Interessant finde ich auch warum man nicht bereits mit vormontierten Felgen dorthin fahren kann, beim Sportlenkrad oder sonstigen eintragungspflichtigen Teilen mache ich das doch auch.

Ich darf ja sogar mit abgemeldetem Fahrzeug auf direktem Wege zur Zulassungsstelle fahren um es dort anzumelden.

So, jetzt bin ich gesopannt, insbesondere auch auf Beiträge von Leuten die die Maxilite bereits eingetragen haben.

Gruß Tom
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  #14  
Alt 08.01.2013, 09:14
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Flojo Flojo ist offline
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Nun, ich glaube es ehrlich gesagt auch erst, wenn ich es selbst auf dem Papier sehe.

Zitat:
Zitat von tomhammer Beitrag anzeigen
Interessant finde ich auch warum man nicht bereits mit vormontierten Felgen dorthin fahren kann, beim Sportlenkrad oder sonstigen eintragungspflichtigen Teilen mache ich das doch auch.
Obacht, Äpfel und Birnen!

a) Eintragung ist nicht gleich Abnahme!
Eine Eintragung (kann) erfolgt NACH der Abnahme durch den TüV.
Es gibt auch eintragungsfreie Teile, wo lediglich die Abnahme mit der ABE mitzuführen ist.

b)
Anbauten, die Abnahmepflichtig sind, wo die Teile aber eine KBA haben und einer Abnahme nichts im Wege steht (weil regelkonform montiert), können vormontiert auf dem Weg zum Tüv bewegt werden.

Teile, die eine Einzelabnahme benötigen, weil abweichend verwendet oder Teile, welche nur ein Teile-/Festigkeitsgutachten aber keine KBA/ABE haben, führen zum absoluten erlöschen der Fahrzeug-ABE bei Verwendung im öff. Straßenverkehr!
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Gruß, Flo (911SC, '79)
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  #15  
Alt 05.07.2014, 15:23
Misteru Misteru ist offline
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Zitat:
Zitat von tomhammer Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

Flojo's Antwort finde ich interessant.

Ich habe nämlich sowohl beim TÜV Rheinland (ich wohne in Köln) nachgefragt als auch beim TÜV Nord (als ich an der Nordsee in Urlaub war) und beide haben mir übereinstimmend ohne voneinander zu wissen geanwortet, dass eine Eintragung nur mit Festigkeitsgutachten (und genau das gibt es nur von Maxilite, siehe mein Beitrag weiter oben, GA als Anlage) nicht mehr zulässig ist.

Hierzu auch folgender Link:
http://www.vdat.org/news/raedereintragungen.php

Da weisst der Verband der Automobiltuner darauf hin, dass die Eintragung nur mit Festigkeitsgutachten nicht mehr zulässig ist.

Das der TÜV-Süd solche Eintragungen noch macht, finde ich da erstaunlich.

Wenn dem aber so ist, gut zu wissen, dann lohnt vielleicht ein Weg ins Hoheitsgebiet des TÜV Süd.
Denn die Aussage des von mir befragten Prüfers war auch, Eintragungen kann man überall in Deutschland vornehmen lassen, nicht zwingend am Ort der Zulassung.

Interessant finde ich auch warum man nicht bereits mit vormontierten Felgen dorthin fahren kann, beim Sportlenkrad oder sonstigen eintragungspflichtigen Teilen mache ich das doch auch.

Ich darf ja sogar mit abgemeldetem Fahrzeug auf direktem Wege zur Zulassungsstelle fahren um es dort anzumelden.

So, jetzt bin ich gesopannt, insbesondere auch auf Beiträge von Leuten die die Maxilite bereits eingetragen haben.

Gruß Tom
Wenn man mit einem abgemeldeten Fahrzeug auf der Straße fährt, hat man keinen Versicherungsschutz. Wenn etwas passiert, ist man richtig am Ar...h.
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