Porsche in die Schweiz als Übersiedlungsgut ...
.... worauf ist generell zu achten?
Speziell: Kann ich nur 1 KFZ als Übersiedlungsgut einführen und muss den Rest verzollen oder gehen so viele KFZ wie ich will, so lange ich diese länger als 6 Monate im Eigentum habe? Konkret gehts mir um mein Moped, das ich dann ggf. "normal verzollen lassen" würde ... da weniger wert.
Hats da zu DE--> CH Erfahrungen in der Runde?
Grüsse
DJU
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911 - weils puren Spass macht!
964 targa 4 / MJ 91
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