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  #6  
Alt 12.04.2010, 22:17
Nermi Nermi ist offline
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Registriert seit: 07.2009
Ort: Saarbrücken
Beiträge: 5
Nermi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo,

wenn ein Händler ein Fahrzeug an einen Privatmann verkauft ist er Gesetzlich verpflichtet Sachmangelhafung von mind. 6 Monate zu geben. Die kann er nur bei Verkauf an eine andere Firma weglassen oder den Wagen als Bastlerfahrzeug verkaufen.

Der Händler muß also den Wagen auf seine Kosten reparieren. Darum verkaufen die ja auch die Gebrauchtwagengarantien um die Kosten nicht selbst tragen zu müssen. Wenn in der Garantie eine Eigenbeteiligung mit drinne steht muß auch "er" sie zahlen. Erst nach sechs Monaten ist er aus dem Schneider.

Wenn er den Wagen als "Erste Hand" verkauft hat und er es nicht ist, kannst Du auch vom Kauf zurücktreten oder eine Preisminderung verlangen. Bei Rückgabe musst Du evtl. eine kleine Nutzungsgebühr bezahlen.

Aber auf jeden Fall den Anwalt einschalten.

Gruß und toi, toi, toi

Dirk
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