
19.03.2013, 08:01
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Der Tüv
Nach einem Import aus den USA geht's zum Tüv, der bestimmt, ob du "H"- berechtigt bist.
Wäre die Zulassungsstelle die bestimmende instanz, wäre die oben beschriebene Regelung zumindest bundeslandweit gegeben, das ist aber nicht der Fall.
Ende.
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19.03.2013, 09:59
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Nix Ende, ich lasse mir nicht den Mund verbieten!
Die Zulassungsstelle klebt den Stempel, nicht der TÜV.
Und nur die sagen Dir, ob Du ein Recht auf Steuererleichterung hast oder nicht.
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19.03.2013, 10:48
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Moin,
kein Grund zum Streit, im Prinzip habt ihr beide recht. Der TüV muss das Auto abnehmen, dabei muss er Zustand 3 und original oder zeitgenössisch sein. Ohne diese Abnahme gibt´s von der Zulassungsstelle keinen Stempel. In manchen Bundesländern zählt das Jahr der EZ, hier bei uns muss es auch der Monat sein. Neben den wirtschaftlichen Gründen gibt es noch einen für das H-Kennzeichen: Freie Fahrt in den Umweltzonen auch ohne KAT !
Gruß,
Dirk.
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19.03.2013, 12:17
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Der Tüv
Der Tüv Entscheidet in erster Instanz ob er eine " normale" Vollabnahme durchführt, od. eine Untersuchung die "H" Belange berücksichtigt.
Da ich grundsätzlich nur freundliche und konstruktive Beiträge mag und mir Besserwissereien zu wider sind, möchte is es hierbei belassen von meiner Seite zu diesem Thema.
Nette Grüße an alle,
Ralf
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19.03.2013, 12:47
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Aber das letzte Wort mußtest Du schon noch haben, oder?
EOD meinerseits.
Jens
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21.03.2013, 15:46
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Hallo zusammen,
um Vielleicht nochmal auf den eigentlichen Auslöser des Threads zurückzukommen
Claudius wollte doch nur wissen, warum sein Zulassungsdatum nicht korrekt berücksichtigt wurde.
Meine Erfahrungen bei der Zulassung meines 3,2-er US-Targas BJ. 85 in Sommer 2012 in NRW sind, dass die Zulassungsbehörde angewiesen ist, anhand der technischen Dokumentation des Herstellers vorzugehen. Wenn dann in der VIN bzw. FGST.-Nr das Modelljahr 1985 steht, also der Kennbuchstabe F, dann wird pauschal auf den 1.7.1985 als Zulassungstag abgestellt, also auf die Jahresmitte, weil man i.d.R. keinen genauen Zulassungstag aus den Altunterlagen entnehmen kann. Dabei interessiert es wohl auch nicht, ob das Auto vorher schon einmal in Deutschland zugelassen war und damit ein genauer Zulassungstag feststeht.
Wenn es dann aber um die Schadstoffeinstufung und die Frage von Claudius nach Versicherung und Steuer geht, so habe ich für meinen "lahmen und PS-armen" US-Targa ohne Umschweife aufgrund der Porsche-Dokumentation eine Anerkennung als EURO 2 erhalten und zahle damit 7,36 EUR/100 ccm einschl. Grüner Plakette. Macht also 235 EUR/Jahr KZF-Steuer. Das liegt natürlich auch daran, dass der Wagen ab Werk mit dem Keramikkat ausgerüstet ist. Folglich lohnt sich eine H-Zulassung nur bedingt wg. der 45 EUR Steuerersparnis/Jahr. Wenn natürlich der deutsche Wagen in den USA nicht mit KAT nachgerüstet wurde und hier als KAT-los eingestuft wird, kann es schon wg. der ansonsten richtig heftigen Steuersätze lohnen, die H-Zulassung zu beantragen. Dann sollte es aber auch keine entscheidende finanzielle Rolle spielen, ob ich dazu noch drei oder vier Monate warten muss. Ein Weg durch die Instanzen könnte schnell teurer werden. Außerdem gehört es ja zu den besonderen Herausforderungen, sich mit deutschen Zulassungsbehörden anzulegen
Bei der Versicherung ist es meinst auch egal, ob der Wagen als Youngtimer oder Oldtimer anerkannt ist, zumindest ist das bei meiner Versicherung der Fall. Diese wollte lediglich den Zeitwert/Kaufpreis wissen, anhand dessen die Prämie kalkuliert ist. Das sind bei mir als Saisonkennzeichen März bis Oktober rd. 400 EUR incl. Vollkasko. Einzige Voraussetzung ist es, dass ich den Porsche nicht als alleiniges Alltagsauto besitze.
Vielleicht hilft dies Claudius bei seiner Entscheidung
Grüße
Michael
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21.03.2013, 16:17
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Bei der Versicherung ist es meist auch egal, ob der Wagen als Youngtimer oder Oldtimer anerkannt ist, zumindest ist das bei meiner Versicherung der Fall. Diese wollte lediglich den Zeitwert/Kaufpreis wissen, anhand dessen die Prämie kalkuliert ist. Das sind bei mir als Saisonkennzeichen März bis Oktober rd. 400 EUR incl. Vollkasko. Einzige Voraussetzung ist es, dass ich den Porsche nicht als alleiniges Alltagsauto besitze.
Grüße
Michael[/quote]
Hallo Michael,
ich denke, da ist ein Fehler in Deiner Rechnung. Zeitwert ist nicht gleich Marktwert.
Wenn Du Deinen Young - oder Oldtimer nach dem Zeitwert versicherst, (wie das i.d.R. bei allen Neu -und Gebrauchtwagen der Fall ist) hast Du im Ernstfall schlechte Karten, und Du mußt mit der Versicherung über den Zeitwert streiten, der kann durchaus 30 % oder mehr, niedriger sein kann.
Daher ist so wichtig, bei Young & Oldtimern, mit Gutachten oder Classic Data Kurzgutachten den Marktwert festzustellen, der auch in der Vers. Police steht, dann muß die Versicherung bei Totalverlust bis zu diesem Wert abrechnen.
Die Versicherung des Wiederbeschaffungs - oder Wiederherstellungswertes soll hier mal unberücksichtigt bleiben, das ist ungleich teurer.
Mit luftgekühlten Grüßen aus dem Bergischen Land
Bernd
http://www.kfz-sv-kraeusslein.de/glossar.html
__________________
"Porsche fährt man nie aus Vernunft sondern immer aus Überzeugung"
911 SC, 9/78, 180 PS, RdW Coupe`,TL, Ganzleder, Schiebedach, RSR Felgen 9 u. 11 J, Reifen 225/50/15 u. 285/40/15, 295 tkm ohne Motorrevision, H - Zulassung, 46 Jahre in meinem Besitz "matching numbers"
Geändert von Einstieg (21.03.2013 um 16:21 Uhr).
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