
31.12.2017, 17:03
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Hallo Thomas,
der Elfer wurde hier mit KAT zugelassen, egal ob mit oder ohne H - Kennzeichen.
Du wirst keinen TÜV finden, der den KAT austrägt.
Luftgekühlte Grüße
Bernd[/quote]
Och! Das würde ich jetzt mal so nicht sagen! 
Also mir würde so ein Kram auf die Nerven gehn und das Teil würde über kurz oder lang rausfliegen. Das ist in meinen Augen bei so einem Oldie unnötiger als eine Klimaanlage. Die kühlt wenigstens noch. Und wenn sie hin ist fliegt sie auch raus.

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911 SC, 930/10 Motor, Bj.10.1981
Geändert von Thorsten 911 (31.12.2017 um 17:22 Uhr).
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31.12.2017, 18:06
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Hi Bernd.
Ich meine mich zu erinnern, dass im Porsche Datenblatt zu meinem SC (habe es gerade nicht im Zugriff), welches man zur Zulassung braucht, als Schlüsselnummern fürs Abgas "00" eingetragen ist - und das ist das, was letztlich hierzulande zählt. Ich interpretiere das so, dass ich den Kat rausreissen kann und mit H-Kennzeichen ohne Kat legal in D unterwegs sein kann.
Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Schadstoffschl%C3%BCssel
Gruß & guten Rutsch ins neue Jahr!
Thomas
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81er ex-US 911 SC Coupé, platinmet., Schiebedach, K-Leder sw., Turboheckflügel & -spoiler, NSW, 7/8er 16" Maxilite, Bilstein Fw, 915/61, 930/16 o.Kat, WebCam 20/21 NW, Dansk 92.502SD, 123 Ignition, Seine Systems Gate Shift Kit, orig. Porsche SWV
„Nicht das Auto verdirbt den Charakter, aber wer keinen Charakter hat, sollte nicht Auto fahren.“ Ferdinand Porsche
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31.12.2017, 19:30
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Also unter der Nr14. für die Schadstoffeinstufung steht bei mir Oldtimer drinn!
Oldtimer – erhalten unabhängig von der bisherigen Emissionsklasse anstelle einer Schlüsselnummer den Wert 0098 und in Feld 14 den Eintrag „Oldtimer“.
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Geändert von Thorsten 911 (31.12.2017 um 19:33 Uhr).
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31.12.2017, 22:51
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Hallo,
die Schlüsselnummer ist nur die Grundlage zur Bemessung der Kfz-Steuer.
Ansonsten gilt: Nur Benziner mit EZ vor dem 01.07.1969 sind von der Abgasuntersuchung befreit.
Bei Auslieferungszustand mit Kat kann der Kat nicht ausgetragen werden und ohne Kat ist eine legale AU nicht möglich. Grundlage hierfür liefert § 19.3 StVZO
http://www.fehling.de/pdf/arbeitsanw...ngsabnahme.pdf
Auf den Seiten 22 und 23 wird auf die "Änderungsabnahmen bei Verschlechterung des Abgasverhaltens" eingegangen:
"Die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs erlischt, wenn sich das Abgasverhalten verschlechtert. [...] Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens tritt ein, wenn die mit der Betriebserlaubnis nachgewiesene Abgasvorschrift durch die vorgenommene Änderung nicht mehr eingehalten wird."
Grüße, Armin
Geändert von summit (31.12.2017 um 22:55 Uhr).
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01.01.2018, 04:22
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Zitat:
Zitat von summit
Hallo,
die Schlüsselnummer ist nur die Grundlage zur Bemessung der Kfz-Steuer.
Ansonsten gilt: Nur Benziner mit EZ vor dem 01.07.1969 sind von der Abgasuntersuchung befreit.
Bei Auslieferungszustand mit Kat kann der Kat nicht ausgetragen werden und ohne Kat ist eine legale AU nicht möglich. Grundlage hierfür liefert § 19.3 StVZO
http://www.fehling.de/pdf/arbeitsanw...ngsabnahme.pdf
Auf den Seiten 22 und 23 wird auf die "Änderungsabnahmen bei Verschlechterung des Abgasverhaltens" eingegangen:
"Die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs erlischt, wenn sich das Abgasverhalten verschlechtert. [...] Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens tritt ein, wenn die mit der Betriebserlaubnis nachgewiesene Abgasvorschrift durch die vorgenommene Änderung nicht mehr eingehalten wird."
Grüße, Armin
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Genau, einmal KAT, immer KAT...
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Seit 03/2015: 911 Carrera, EZ 07/1985, 3,2l, 207 PS mit Werkskat, Coupé schwarz/schwarz 
Von 06/2012 - 09/2014: 911 Carrera, EZ 04/1987, 3,2l, 218 PS mit Werkskat, Targa in Uniblau
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01.01.2018, 10:43
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Hallo zusammen,
müsste es dann nicht auch Ärger geben, wenn man beim SC die Zusatzluftpumpe rausschmeisst?!
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Gruß, Peter 
911 SC 01/1981 grandprixweiss, 7+8x16er Füchse, Bilstein B6, SSI
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01.01.2018, 12:41
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911
Zitat:
Zitat von hoppepit
Hallo zusammen,
müsste es dann nicht auch Ärger geben, wenn man beim SC die Zusatzluftpumpe rausschmeisst?!
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Hallo Peter,
die Sekundärluftpumpe war für die RdW nicht vorgeschrieben, wurde aber, da in den USA erforderlich, der Einfachheit halber auch in die RdW eingebaut.
Daher kann man sie hier auch ohne Probleme ausbauen.
Luftgekühlte Grüße
Bernd
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"Porsche fährt man nie aus Vernunft sondern immer aus Überzeugung"
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Geändert von Einstieg (01.01.2018 um 13:09 Uhr).
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01.01.2018, 12:22
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Zitat:
Zitat von tomhammer
Genau, einmal KAT, immer KAT...
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So ist es meiner Kenntnis nach nicht generell. Obige Vorschrift gilt nur für Kats bei Auslieferungszustand. Nachgerüstete Kats können wieder ausgetragen werden.
Gruß
Dianos
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Ex-911 Targa C1, Bj. 89
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02.01.2018, 11:26
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Zitat:
Zitat von Dianos
So ist es meiner Kenntnis nach nicht generell. Obige Vorschrift gilt nur für Kats bei Auslieferungszustand. Nachgerüstete Kats können wieder ausgetragen werden.
Gruß
Dianos
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Mein Zitat bezog sich ja auf mit KAT ausgelieferte Autos, siehe Post #36 bzw. #37.
Meinen TÜV-Prüfer habe ich nämlich bei der H-Abnahme auch gefragt, ob ich den KAT entfernen könnte.
Er verneinte dies da es sich um einen Werkskat handelt, das Fahrzeug also so ausgeliefert wurde und so unabhängig vom H-Kennzeichen diese Fahrzeug immer mit KAT zur AU muss.
Ist übrigens ein USA-Auto.
Ich habe aber auch schon Fällen gehört wo der TÜV bei der Abnahme von USA-Autos die dann keinen KAT mehr hatten bei diesen auch die Abnahme erteilt hat.
Bei mir ist jedenfalls im Schein auch die 98 für H-Zulassung Oldtimer eingetragen, beim Typschlüssel zu 3 die 000 und im Schein steht wie 0583 Typ 397.
Und zu jedem TÜV gibt's ne AU mit KAT, gerade gehabt im November.
Nachträglich eingebaute KATs kann man bestimmt wieder ausbauen beim H-Kennzeichen, das wäre ja Rückführung in den Originalzustand.
Ob man das Gestinke will ist eine andere Frage...
Gruß Tom
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Geändert von tomhammer (02.01.2018 um 11:36 Uhr).
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