Es gibt doch noch vernünftige Richter in Deutschland, das Urteil stärkt die Foren-Gemeinde wieder.
Zitat:
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 12. Juli 2007 (Az. 2 U 862/06) ist im Rahmen von Meinungsäußerungen in Internetforen auch überzogene oder gar ausfällige Kritik an einem Unternehmen möglich, sofern dabei die Auseinandersetzung mit der Sache und nicht eine reine Diffamierung im Vordergrund stehe.
Im konkreten Fall hatte ein User in einem Forum die Verfügungsklägerin mehrfach als "Betrüger" bezeichnet und mit dem Satz "die XY GmbH gibt es gar nicht" vor dem Unternehmen gewarnt. Dieses hatte daraufhin beantragt, den Forenbetreiber zu verpflichten, die entsprechenden Beiträge unverzüglich zu löschen. Nachdem das Unternehmen bereits vor dem Landgericht Koblenz in erster Instanz gescheitert war, hat nunmehr auch das OLG Koblenz die Berufung zurückgewiesen.
Zwar könne grundsätzlich gegen den Betreiber eines Internetforums ein Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Inhalte bestehen. Der Betreiber eines Forums sei aber nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen. Erhalte er allerdings Kenntnis, so müsse er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen. Im vorliegenden Fall jedoch fehle es jedoch trotz Kenntnis des Forenbetreibers an einem Unterlassungsanspruch der Verfügungsklägerin.
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(Quelle) Mehr Informationen findet ihr hier
http://www.heise.de/newsticker/meldung/95039