21.04.2008, 07:27
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Allianz gegen Porsche rüstet auf
Zitat:
STUTTGART/DÜSSELDORF. Betriebsrat und IG Metall haben Proteste zur Hamburger HV angekündigt. "Wir sind keine Krawallmacher, aber wir werden unsere Rechte vehement verteidigen", sagte Osterloh. Der Betriebsrat will das Land entschieden bei dem Vorhaben unterstützen, die in der VW-Satzung festgeschriebene Sperrminorität von 20 Prozent auch nach dem Fall des VW-Gesetzes gegen den Großaktionär Porsche zu verteidigen.
Kommt es in der Sitzung des VW-Aufsichtsrats am Mittwoch nicht zu einer kurzfristigen Einigung, dürfte der Streit weit über die Hauptversammlung am Donnerstag hinaus anhalten, prognostizieren Beteiligte und Juristen. In einem Antrag zur Änderung der Satzung dringen die Stuttgarter darauf, das Vetorecht auf die aktienrechtlich üblichen 25 Prozent der Stimmen anzuheben. In einem Gegenantrag verlangt Niedersachsen ein Beibehalten des Status Quo. "Ich bin sicher, dass viele kleinere Aktionäre dem Land folgen werden", sagte Osterloh. "Es ist absolut undurchsichtig, was porsche vorhat."
Experten rechnen nicht mit einer schnellen Einigung. "Die Hauptversammlung wird kaum das erwartete Finale bringen, beide Parteien haben sich eingegraben und werden versuchen, ihre Positionen auf dem Rechtsweg durchzusetzen", sagt Autoanalyst Albrecht Denninghoff von der BHF Bank. Selbst Spitzenjuristen vertreten im Konflikt um das Vetorecht des Landes gegensätzliche Positionen.
Nachdem im Oktober 2007 der Europäische Gerichtshof (EuGH) weite Teile des VW-Gesetzes kassiert hatte - es gestand Land und Betriebsrat Sonderrechte zu - gab Volkswagens Aufsichtsrat ein Gutachten bei der Kanzlei Linklaters in Auftrag: Das kommt zu dem Schluss, dass die Sperrminorität von 20 Prozent weiter rechtens ist und beruft sich dabei auf das deutsche Aktienrecht, das Ausnahmen von der 25-Prozent-Regel zulässt. Pikant: Linklaters gilt als Hauskanzlei des VW-Chefkontrolleurs Ferdinand Piech - und der ist zugleich Teilhaber von Porsche.
Porsches Gegenposition wird von der nicht minder anerkannten Kanzlei Freshfields, Bruckhaus, Deringer vertreten. "Die EU-Kommission wendet sich gegen die staatliche Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit. Da das VW-Gesetz und die Satzung des Unternehmens in ihrer Entstehung unmittelbar zusammenhängen, schlägt das Europarecht auf die VW-Satzung durch. Deshalb ist auch die Satzung in den entsprechenden Punkten europarechtswidrig", sagte Freshfields-Anwalt Thomas Bücker dem Handelsblatt. "Nach unserer Auffassung dürfte das Land Niedersachsen nicht gegen den Antrag von Porsche stimmen, weil das Land als Hoheitsträger zur Beachtung der EU-Vorgaben verpflichtet ist."
Scheitert Porsche wie erwartet auf der Hauptversammlung am Vetorecht Niedersachsens, müsste das Unternehmen beim Landgericht Braunschweig den ablehnenden Beschluss anfechten und auf positive Beschlussfeststellung - im Sinne des eigenen Antrags - klagen. In einem solchen Verfahren dürfte das Landgericht die Sache voraussichtlich erneut dem EuGH vorlegen, um dessen Entscheidung zu den europarechtlichen Aspekten einzuholen.
Beobachter gehen angesichts der Kontroverse davon aus, dass der Streit weitergeht, sofern die Sitzung des VW-Aufsichtsrates am Mittwoch keinen Kompromiss findet. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) zwingt das Gremium per Antrag zu einer öffentlichkeitswirksamen Stellungnahme im Satzungsstreit. Gemeinsam verfügen die Vertreter des Landes und der Arbeitnehmer über die Mehrheit in dem Gremium.
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Aus Handelsblatt.com, hier
http://www.handelsblatt.com/News/Unt...estet-auf.html
der Link zum ganzen Artikel.
Ich zitiere mal aus einem Artikel der die Tage durch die Presse ging:
Zitat:
....er (Herr Osterlohe) sitzt auf einem Baum von dem er runterkommen muss, wir ( P&P ) brauchen Ihn ja und wollen Ihn nicht beschädigen...
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Das nenn ich 'Schwäbisch Dallas"
Grüsse
Peter
Geändert von Tick (21.04.2008 um 07:30 Uhr).
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