Sperrminorität
Im aktuellen SPIEGEL (Nr. 22/2008 S. 84) lese ich gerade den Artikel "Wulff kann Porsche ausbremsen"
Darin steht, dass bereits seit 1960 in der Satzung von VW festgeschrieben ist, dass wesentliche Entscheidungen nur mit 80% der Stimmen getroffen werden können.
Damit verfügt das Land Niedersachsen mit 20,1% der Stammaktien eine Sperrminorität.
Erst NACH Inkrafttreten der Satzung wurde das sog. VW-Gesetz erlassen, in welchem ebenfalls eine solche Mehrheit vorgeschrieben ist.
Die Satzungregelung steht wohl im Einklang mit § 179 Aktiengesetz, wonach grundsätzlich andere Mehrheitsregelungen bestimmt werden können.
Selbst wenn die EU - Kommission die Bundesregierung also zwingt, den entsprechenden Passus in der Novelle zum VW Gesetz zu ändern, bliebe die Satzung noch bestehen.
Die Diskussion zum VW Gesetz geht eigentlich ein wenig an der Sache vorbei? Haben die bei Porsche die Satzung tatsächlich nicht gelesen?
__________________
Gruss, Uli
Geändert von Uli911 (26.05.2008 um 20:59 Uhr).
|