Hallo Alex,
da gibt es eine Menge unterschiedlicher Faktoren, wovon das Ausweisen der MWSt abhängt. Nur soviel:
Bei erstmaligem Import des Autos in den EU-Binnemarkt, z.B. von USA nach EU fällt die Einfuhrumsatzsteuer an, die derjenige zahlt, der das Auto einführt. Wenn Du anschließend das Auto als Privatmann innerhalb des EU-Binnenmarktes von einem holländischen Händler kaufst, hat dieser die niederländische Umsatzsteuer auf der Rechnung auszuweisen und an sein Finanzamt abzuführen. Du zahlst sie aber über deine Rechnung im Kaufpreis natürlich mit.
Wenn Du das Auto zum gleichen Preis von einem Privatmann in Holland kaufst, darf dieser keine Umsatzsteuer auszuweisen und braucht sie auch nicht zu zahlen, Du ebenfalls nicht, da das Auto bereits einmal in der EU versteuert wurde.
Wenn Du jedoch deutscher Händler bist, kannst Du Dir bei einem Kauf von einem Holländischen Händler die von ihm ausgewiesene und gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug vom dt. Finanzamt zurückerstatten lassen. Allerdings hast Du die dt. Mehrwertsteuer auf dieses Auto beim Verkauf wieder auszuweisen und an das dt. Finanzamt zu zahlen.
Auf Besonderheiten wie die Differenzbesteuerung will ich nicht weiter eingehen, das Thema wirst Du kennen, wenn Du kommerziell handeln solltest. Bin zwar kein Steuerfachmann, aber ich gehe mal davon aus, dass das so halbwegs stimmen müsste.
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Grüße aus GLA
von Michael
(3,2-er Carrera Targa, Bj. 5/85, 207 PS, US-Kat, 293.000 KM, irisblau)
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