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  #1  
Alt 16.03.2019, 10:00
Klausi77 Klausi77 ist offline
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Registriert seit: 06.2014
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Beiträge: 48
Klausi77 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Gewährleistung auf Motorrevision

Hallo
Kann mir jemand sagen wie lange eine Garantie eine Werkstatt auf eine Motorrevision geben muß.
Zählt die Garantie erst ab der letzten Reklamation.
Mein Motor war anschließen noch 2mal in der Werkstatt um die Ölundichtigkeiten zu beseitigen

Mfg.
Klaus
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  #2  
Alt 16.03.2019, 17:43
Mäcki Mäcki ist offline
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Beiträge: 29
Mäcki befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo Klaus, richtig beitragen zum Thema kann ich nichts. Die Geschichte hatte ich ca von 2006 bis 2009 (Abdichten 993). 2 bis3 Nachgebessert(Motor insgesamt mindestens 3 Mal draussen).Gerichtsverfahren (Amtsgericht Seligenstadt). Garantie oder Sachmängel (die Maengel würden zeitnah reklamiert) Haftung hat das Gericht nicht wirklich interessiert. Gerichtliches Gutachten(wurde bei einer anderen freien Porschewerkstatt durchgeführt. Auto war rund 5Monate dort.Zuerst wurde der Motor für den Gutachter zerlegt.Lag dann rund 4 Monate zerlegt rum. Wenn wenn ich einem Vergleich nicht zugestimmt hätte (es wurden weitere Menzel festgestellt auf deren Ausgleich ich verzichtete wenn die Werkstatt die Behebung des ursprünglichen Schadens tragen würde) glaube ich das der Wagen immernoch zerlegt irgendwo rundgehend würde. Bei Gericht argumentierte die Werkstatt auf Haarriss im Motorgehause(könnte bei dir ähnlich sein). Grund für meine Undichtigkeit war eine Zylinderfussdichtung die durch irregulaeren Einsatz vonDichtmittel aus der Nut, beim Aufsetzen des Zylinders, gepresst und somit durchgestanzt wurde. Fuer meinen Anwalt ( wenn ich mich Recht erinnere hat er absolut kein Wort bei den beiden Verhandlungen rausgebracht) und das o.g Amtsgericht habe ich auch heute noch nur Kopfschütteln uebrig.Viel Glück.
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  #3  
Alt 16.03.2019, 18:55
tiras tiras ist offline
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Ort: Ebersberg
Beiträge: 245
tiras befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo Klaus,


im untenstehenden link hat ein spezialisierter Anwalt eigentlich alles gut beschrieben:

http://www.wohnmobilrecht.de/
Zwar kein Porsche-Anwalt, aber die rechtlichen Grundlagen dürften bei Campingbussen auch nicht anders sein.


Viel Erfolg
(auch) Klaus
__________________
C1 targa 3,2, 1987, re-europäisiertes US-Modell, 218PS
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  #4  
Alt 17.03.2019, 10:41
Klausi77 Klausi77 ist offline
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Beiträge: 48
Klausi77 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo tiras

Du must mal das lesen was ich hier im Forum rein gestellt habe ,unter Verdichtung von 9,5auf 10,3 .Oder auch das gleiche bei pff da habe ich das besser beschrieben.

Mfg.
Klaus
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  #5  
Alt 17.03.2019, 15:04
d911o d911o ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 05.2006
Ort: Thüringen
Beiträge: 1.078
d911o befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Zitat von Klausi77 Beitrag anzeigen
Hallo tiras

Du must mal das lesen was ich hier im Forum rein gestellt habe ,unter Verdichtung von 9,5auf 10,3 .Oder auch das gleiche bei pff da habe ich das besser beschrieben.

Mfg.
Klaus
Hi,
ich rate dir, geh zum Anwalt und lass dich beraten. Garantie und und Gewährleistung sind, wie Tiras schon verlinkt hat, ganz unterschiedliche Dinge. Außerdem kommt es entscheidend darauf an, was du (nachweisbar!) beauftragt hast und was davon tatsächlich abgeliefert wurde.
Grüße Dirk
__________________
997 Coupé, EZ 11/2005, MJ 2006, schwarz, 19" S-Felgen ab Werk, X51-Ölwanne, X51-Zusatzkühler, 71°C-Kühlwasserthermostat, modifizierte ESDs, Frontlippe vom GTS
Vorher: 911 Carrera 3.2 von 01/2006 - 09/2007, 964 C4 von 10/2007 bis 04/2011, ab 05/2011 997 C2
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  #6  
Alt 18.03.2019, 17:33
Benutzerbild von AndrewCologne
AndrewCologne AndrewCologne ist offline
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Ort: Köln
Beiträge: 425
AndrewCologne befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Wenn Du eine gewerbliche Leistung erhalten hast, besteht auf diese Leistung gesetzlich mindestens ein Jahr Gewährleistungspflicht.

Die Gewährleistungspflicht zählt ab Übergabe der Leistung, also zu dem Zeitpunkt als Du Deinen Motor/Wagen dort abgeholt hast.
Und was da vereinbart wurde (Auftrag, KVA o.ä.), muss eben vorher am besten schriftlich festgehalten worden sein – also wie es d911o in seiner letzten Zeile auch angemerkt hat.
__________________
- 911 SC 3.0, Bj 82, 180PS, unischwarz
- VW Oval-Käfer Export, Bj 1955, 30PS, Stratosilber
- VW Brezel-Käfer, Bj 1950, 24,5 PS, Grau
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  #7  
Alt 18.03.2019, 21:02
tiras tiras ist offline
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Registriert seit: 02.2012
Ort: Ebersberg
Beiträge: 245
tiras befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
[quote=Klausi77;212890]Hallo tiras

Du must mal das lesen was ich hier im Forum rein gestellt habe ,unter Verdichtung von 9,5auf 10,3 .Oder auch das gleiche bei pff da habe ich das besser beschrieben.

Gelesen habe ich eigentlich alles, aber für dein juristisches Problem wirst du hier bestimmt keine abschließende Lösung finden.
__________________
C1 targa 3,2, 1987, re-europäisiertes US-Modell, 218PS
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