Juristische Spitzfindigkeiten zwar, aber dennoch mit relevantem Hintergrund:
https://occ.eu/artikel/markenrechtsv...2C_Markenrecht
Genaugenommen hätte demnach mein Vater selig seinen Healey Sprite gar nicht mehr als solchen seinem Freund verkaufen dürfen - er hatte noch eine Komplette NOS-Karosse erworben seinerzeit...
Aber wieviele haben ihr Fahrzeug zum Cabrio umgebaut? Wenn auch mit Originalteilen vorgenommen (wie es bei MB 111/112er Coupés bzw. im Falle des 113er-Californiaumbaus geschah oder aber auch bei Porsche - Targa zum Cabrio oder umgekehrt - und sogar Karmännern bisweilen durchgeführt wurde), dürften solche Mobile nach obiger Juristenlesart gar nicht mehr mit reinem Markennamen verkauft werden.
Spitzfindig, aber manchmal teuer...:doh:
Es gilt nicht nur beim Händler, sondern auch, wenn das Fahrzeug bspw. aus ehedem steuerlichen Gründen in das Betriebsvermögen aufgenommen wurde, um die Anschaffungskosten des Hobbys zu "glätten" (rächt sich aber nebenbei dann beim VK).
Zitat: "Die kommerzielle Nutzung des Markenrechts ist im Übrigen nicht auf Händler beschränkt, sondern betrifft alle, die kommerziell tätig sind".
Klar, bei privaten Handlungen irrelevant. Noch!
Michael