Folgendes könnte eventuell eintreten:
Im Rahmen der Neuregelung der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) kann ab 1.10.2003 jede freie Werkstatt sich für einen Werkstattvertrag bei einem Hersteller bewerben. Hierzu gibt es personelle, strukturelle und finanzielle Standards, die das Werkstattsystem zu erfüllen hat. Sollte das Werkstattsystem diese erfüllen, so darf der Hersteller dieses nicht ablehnen.
Jeder Hersteller kann seine Standard allerdings selbst festlegen.
Beispiele:
150qm Lagerfläche für
4Kundenparkplätze
4 festangestelle qualifizierte Mitarbeiter
Spezialwerkzeug u.v.m.
Ich kenne die Vorgaben von Porsche nicht, aber es könnte sein, dass einige guten freien Porsche Werkstätten nun bald das Wappen an der Tür hängen haben.
Mal schauen wie es weitergeht...
Gruss
Gernot