Moin Klaus,
das Holland Mitglied der EU ist, fällt kein Zoll und keine EUSt. an. Falls die MWSt. ausweisbar sein sollte, hast Du - glaube ich - die Wahl, ob Du niederländische oder deutsche MWSt. zahlen willst (hierzu solltest Du aber nochmal Deinen Steuerberater fragen, ich bin mir da nicht sicher).
Ob holländische KFZ technisch anders ausgerüstet sind als deutsche, weiß ich zwar nicht, halte ich aber für unwahrscheinlich, so daß wohl auch für die deutsche Bauratabnahme keine Änderungen erforderlich sein dürften.
Viel Erfolg, Christoph
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