25.02.2005, 23:24
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Sex, Lügen und Führerscheine
Hallo Leute,
seit gestern, nach drei monatiger Abstinenz, darf ich wieder fahren.
Der Gutachter hat erzählt, die Vorfahrtsmissachtung hätte nichts mit den 3 Gläsern Wein zu tun. Außerdem konnten wir dem Richter noch einige Sachen glaubhaft schildern. So hat man das Verfahren zum großen Teil fallengelassen und ein 3 monatiges Fahrverbot verhängt, welches bereits abgegolten war, durch den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Ich hab mich gestern mittag nach der Verhandlung in meinen 911 SC gesetzt und bin gefahren und hab entschieden ihn nicht zu verkaufen. Zwei Interessenten waren da, die waren sehr angetan vor allem von der makellosen Karosse(kloar, hab ich für teuer Geld ja alles machen lassen). Zum Kauf kam es nicht, in beiden Fällen, ihr werdet es nicht fassen, wegen der Frauen. Eine sagte wohl als er zu hause los fuhr "mach was Du willst", die andere lies sich bei mir vor Ort nicht dazu bewegen in den Wagen zu sitzen, nunja, zum Glück. Der Preis war eh ein muß weg kein Bock "Frustpreis".
Jetzt werd ich mich in meinem Urlaub auf machen zu Westfield in England und mal schaun wie die denn so Autos bauen. Den 911 behalt ich einfach zum cruisen.
Gruß
Gilles
Motto "Ein Glas geht immer"
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26.02.2005, 00:01
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Klasse Gilles,
das freut mich wirklich für Dich
viele Grüße
Martin
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26.02.2005, 01:05
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Hey Gilles,
welcome back home,
und jetzt gaaaaannnnnz langsam wieder rantasten an die Grenzen ( Hicks)
Ich wußte gar nicht das es noch so verständige "Gesetzeshüter" gibt.
WeißbierseeligeGrüsse aus München
Tom
PS: Natürlich ist es verwerflich alkoholisiert zu fahren, nicht das mich da einer Missversteht
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schön luftgekühlt sollt´s schon sein
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26.02.2005, 01:11
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Hallo,
na klar, wissen wir doch.
Auf den Kosten bleib ich sitzen, da es keinen vollständigen Freispruch gab. 3000 Euronen wollte alleine mein Anwalt (kein Witz, Strafsachen sind teuer).
Naja, es hätte schlimmer kommen können.
Gruß
Gilles
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26.02.2005, 01:14
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>Der Gutachter hat erzählt, die
>Vorfahrtsmissachtung hätte nichts mit den 3
>Gläsern Wein zu tun. Außerdem konnten wir
>dem Richter noch einige Sachen glaubhaft
>schildern. So hat man das Verfahren zum
>großen Teil fallengelassen und ein 3
>monatiges Fahrverbot verhängt, welches
>bereits abgegolten war, durch den
>vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis.
Irgendwie vermisse ich hier etwas Einsicht bzw. kritisches Auseinandersetzen mit der Angelegenheit. Klar, das ist nichts schönes, wenn man eine Strafe aufgebrummt bekommt - wünsche ich auch niemandem. Aber Alkohol im Straßenverkehr? Und 3 Monate sprechen nicht gerade dafür, daß die Richter die Auffassung mit den "3 Gläsern" geteilt haben (vielleicht war da noch was anderes, aber davon steht da nix)...
Soll jetzt nicht als moralischer Zeigefinger rüberkommen. Aber ich würde solche Einträge in der gleichen Situation nicht machen - jedenfalls nicht in diesem Stil.
Nachdenklicher Gruß,
Harald
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26.02.2005, 01:27
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Hallo,
dass kann ich Dir sagen.
Ich bin noch 200 Meter heimgelaufen um meine Papiere zu holen. Daran hat man sich aufghängt und gesagt, naja, kein vorsätzliches Entziehen, aber der Tatbestand des unerblaubten Entfernens, wenn auch nicht vorsätzlich zur Verdunklung der Tat, fand statt. Deswegen die drei Monate und eine gehörige Geldstrafe noch dazu.
Dat war so:
Ich hab mit den Jungs (Unfallgegner) 10 Minuten palabert, dann kam ein Passant dazu, der schrie "POLIZEI POLIZEI". Daraufhin hat man die Bullen geholt und ich war so blöd kurz heimzugehen um die Papiere zu holen. Dass hat der Unfallgegner denen erzählt "Ach, der war kurz daheim wegen Papiere, aber war ok, war ja alles klar..." und weil sie mich nicht mochten und sich selbst auch nicht ("Familienstand: getrennt lebend..." POK auf die Zähne beissend bei der Verhandlung, dusterer 'Ich bring meine Alte um' Blick) hat man dann eben der ****heit wegen auch ein Verfahren wegen unerlaubtem Entfernen eingeleitet.
Ein Bekannter von mir, Polizist, meinte vor einiger Zeit "Mit Deinem Porsche? JAAAA, dass ist klar, da sind die Kollegen spitz.".
Den Vorwurf der Trunkenheitsfahrt hat man fallen lassen, war so nicht haltbar.
Ich glaube wir wissen alle, das man nicht fahren sollte wenn man etwas getrunken hat, aber Fehler passieren eben, 0,4 Promille hat man schnell beisammen.
Gruß
Gilles
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26.02.2005, 01:36
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von gilles027:
<STRONG> 3000 Euronen wollte alleine mein Anwalt (kein Witz, Strafsachen sind teuer).
Gruß
Gilles</STRONG>[/quote]
HV über den Betrag unterschrieben ???
Ganz schön happig....
aber Hauptsache, der Lappen ist wieder im rechtmäßigen Besitz. Gratuliere!
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911 Grüße
Rüdiger
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26.02.2005, 01:40
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Ah, ich erinnere mich!
Insgesamt mehr als blöd gelaufen. Und die Spezialbehandlung als "reicher Porsche-Schnösel" (Achtung: Vorurteil kommt nicht von mir ;-) ) ist typisch für Deutschland. Genauso wie das 200%ige Auslegen von Gesetzen wider menschliche Vernunft und die speziellen Details des konkreten Falles... :-(
Unfallflucht ist für mich, wenn sich jemand mit dem Ziel absetzt, der Strafe zu entgehen.
Mit derselben Logik begeht man einen Raub bzw. Diebstahl, wenn man an der Kasse merkt, daß man nicht genug Geld dabeihat und zur Kassiererin sagt "Ich hole schnell Geld, legen sie die Sachen bitte solange an die Seite?"
Wo wird das alles bloß noch hinführen?! *seufz*
Gruß,
Harald
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26.02.2005, 01:43
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Hallo Rüdiger,
das ging so Tröpchenweise. Ja, alles unterschrieben.
Erste Honorarvereinbarung für "Vorabquatsch" über 1000 Euro netto. Dann zweite HV "Verhandlung und was weiß ich für Aufwendungen" 1100 Euro netto + jeder weitere Tag Verhandlung 350 Euro (2 Tage Verhandlung, weil POK beim ersten Termin klemmte). Sind dann rund 3000, rund.
So hat sich dass eben geläppert.
Danke für die Glückwünsche. Mein Lappen war 3 Monate und 2 Tage weg. Timing mit der Verhandlung war also nicht schlecht, so konnte mir der ehrenwerte Herr Vorsitzende dass Teil gleich unbürokratisch aushändigen.
Gruß
Gilles
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26.02.2005, 01:46
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von SEXY911:
<STRONG>Ah, ich erinnere mich!
Insgesamt mehr als blöd gelaufen. Und die Spezialbehandlung als "reicher Porsche-Schnösel" (Achtung: Vorurteil kommt nicht von mir ;-) ) ist typisch für Deutschland. Genauso wie das 200%ige Auslegen von Gesetzen wider menschliche Vernunft und die speziellen Details des konkreten Falles... :-(
Unfallflucht ist für mich, wenn sich jemand mit dem Ziel absetzt, der Strafe zu entgehen.
Mit derselben Logik begeht man einen Raub bzw. Diebstahl, wenn man an der Kasse merkt, daß man nicht genug Geld dabeihat und zur Kassiererin sagt "Ich hole schnell Geld, legen sie die Sachen bitte solange an die Seite?"
Wo wird das alles bloß noch hinführen?! *seufz*
Gruß,
Harald</STRONG>[/quote]
Hallo Harald,
jetzt pass auf. Mein Anwalt sagte mir, die Gerichte streiten darüber, ob ein Verletzter der im Krankenwagen abtransportiert wird Unfallflucht begeht wenn er keine vollständigen Angaben gemacht hat. KEIN WITZ, die Meinungen der Richter würde auseinander gehen in solchen Fällen.
Rechtssprechung hat nichts mit gerecht und schon gar nicht mit gesundem Menschenverstand zu tun, dass weiß ich jetzt, und zwart genau.
Gruß
Gilles
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26.02.2005, 02:35
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Da ist nicht die Rechtsprechung schuld, sondern der Gesetzgeber der das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" unter Strafe stellt.
Beispiele? Gern: Auf einem Firmenparkplatz Parkrempler verursacht, Name, Adresse, Tel.Nr. und Versicherungsangaben beim Firmenpförtner hinterlassen -> Bestrafung, weil nicht "angemessen gewartet"!! (wie soll man dieses Rechtsbewußtsein dem arglosen Bürger vermitteln??)
Oder Zettel mit Adressangaben etc. am Gegnerauto hinterlassen -> Bestrafung, da nicht "angemessen gewartet"...
Verstehe ich noch nicht mal als Jurist so ganz...
Ciao, Andreas
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Gruß, Andreas
2003 911 (996) Carrera 4 Cabriolet
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26.02.2005, 03:44
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Andreas964C4Cabrio:
<STRONG>Da ist nicht die Rechtsprechung schuld, sondern der Gesetzgeber der das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" unter Strafe stellt.
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26.02.2005, 04:16
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@Andreas:
Gibt der Gesetzgeber auch alle 126132 verschiedenen Möglichkeiten von "unerlaubtem Entfernen" vor?
Nein? Wer definiert dann, was erlaubt und unerlaubt ist? ;-)
Gruß,
Harald
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26.02.2005, 04:23
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Hallo Harald,
darauf kann ich Dir auch etwas antworten. Also dass ist nicht so ganz klar geregelt. Vor allem wenn es um die zumutbare Wartezeit geht; dass ist im Ermessensspielraum des Richters. Der sagt Dir dann bei Bedarf schon ob die halbe Stunde die Du gewartet hast nun gereicht hat, oder nicht. Mit einem Wort, die sind total irre.
Bei einem Unfall empfehle ich jedem seinen Wohnsitz umgehend auf die Koordinaten des Unfalls zu verlegen. Spart einen Haufen Ärger und Kosten und macht relativ wenig Mühe; in Ausnahmefällen mag es genügen eine Woche vor Ort zu Campen.
Gruß
Gilles
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26.02.2005, 07:58
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Ja, soo ungefähr läuft das!! Hängt dann vom Würfel des Richters ab...
Ciao, Andreas
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Gruß, Andreas
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