da gibt es unterschiedliche auffassungen zu.
angeblich sollen dem "hören-sagen" nach nur umbauten h-zulassungsfähig sein, die mindestens 20 jahre alt sind oder, wie z.b. bei umrüsten der bremsanlage, einer verbesserung der fahrsicherheit dienen.
meinen tüver darauf angesprochen sagt er aber, er würde auch ein h-kennzeichen ausstellen, wenn die umbauten zeitgemäß sind, sprich wenn der umbau zwar erst kürzlich erfolgt ist, es einen solchen umbau in ähnlicher form aber bereits vor 20 jahren gegeben hat.
(mein motor ist erst 1995 eingebaut worden, der wagen wird in 4 jahren aber bereits 30, daher hatte ich auch muffensausen)
ich habe aber auch schon von elfern gehört, die aufgrund eines anderen getriebes oder falscher felgen keine h-zulassung erhalten haben.
mach dich am besten bei deinem tüver schlau, der später die h-abnahme durchführen soll.
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Es geht einfach nicht ohne...
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