Zitat:
Zitat von Black Sabbath
Da die Scheibe am Übergang zum Dach grundsätzlich gebrochen ist, könnte zumindest die TK einen Teil übernehmen. Die Versicherung will nächste Woche einen Sachverständigen schicken. Mal sehen, wie das ausgeht...
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So, mittlerweile war der "Sachverständige" da und das Ergebnis der Versicherung liegt vor.
Die behaupten auf Grundlage der Stellungnahme des Sachverständigen allen Ernstes, dies wäre ein "ereignisfremder Betriebsschaden, der im Laufe der Betriebszeit allmählich durch das Öffnen und Schliessen" enstanden wäre.
Ohne Worte. Versicherer ist übrigens der HDI. Von denen ist also abzuraten.
Definitiv ist die Beschädigung auf einmal eingetreten. Werde deshalb wohl den Rechtsweg bestreiten.
Gibts hier Juristen, die dazu vorab Tipps beisteuern können oder ggf. ein passendes Urteil zur Hand haben?
Danke.