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  #16  
Alt 02.12.2006, 10:44
Black Sabbath
 
Beiträge: n/a
Danke für die Info. Das erscheint mir eine gute Alternative!

BTW, die Heckscheibe war in dem Gesamtpreis doch enthalten?
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  #17  
Alt 02.12.2006, 12:03
Benutzerbild von Matze 964
Matze 964 Matze 964 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.2004
Ort: Mannheim
Beiträge: 806
Matze 964 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hi,

Komplettes Verdeck mit Himmel und natürlich auch Scheibe.

Grüße
Matthias
__________________
964 C2 Cabrio Tiptronic MJ 1991, Schwarzmetallic
924S (946) MJ 1988, Indischrot
924 MJ 1983, Alpinweiß
924 Turbo (931) MJ 1982, Lhasametallic



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  #18  
Alt 02.12.2006, 16:39
Black Sabbath
 
Beiträge: n/a
Besten Dank at all!
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  #19  
Alt 23.12.2006, 16:33
Black Sabbath
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Black Sabbath

Da die Scheibe am Übergang zum Dach grundsätzlich gebrochen ist, könnte zumindest die TK einen Teil übernehmen. Die Versicherung will nächste Woche einen Sachverständigen schicken. Mal sehen, wie das ausgeht...
So, mittlerweile war der "Sachverständige" da und das Ergebnis der Versicherung liegt vor.

Die behaupten auf Grundlage der Stellungnahme des Sachverständigen allen Ernstes, dies wäre ein "ereignisfremder Betriebsschaden, der im Laufe der Betriebszeit allmählich durch das Öffnen und Schliessen" enstanden wäre.

Ohne Worte. Versicherer ist übrigens der HDI. Von denen ist also abzuraten.

Definitiv ist die Beschädigung auf einmal eingetreten. Werde deshalb wohl den Rechtsweg bestreiten.

Gibts hier Juristen, die dazu vorab Tipps beisteuern können oder ggf. ein passendes Urteil zur Hand haben?

Danke.
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  #20  
Alt 23.12.2006, 21:40
Carreras Carreras ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.2002
Ort: Korntal
Beiträge: 457
Carreras befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hi,
so hart das auch ist, aber warum sollte die TK so einen Schaden übernehmen???

Meiner Meinung nach ist das Gutachten in Ordnung.

TK würde dann zahlen, wenn das Verdeck zum Beispiel bei Sturm- oder Brandschaden beschädigt wurde oder bei einem Diebstahlsschaden (evtl. Vandalismus, wenn inklusiv), wobei nicht allein eine Verdeckbeschädigung geschah, sondern tatsächlich Teile des Fahrzeugs gestohlen wurden - das Verdeck also zum Zugang beschädigt wurde.

Nach 10 Jahren ist halt die Lebensdauer von gummierter Textilhaut und PVC-Scheibe auch mal zu Ende. Die Benutzungsspuren wird jeder Sachverständige eindeutig auslegen können.

Das Einkleben der PVC-Scheibe ist nicht so tragisch, man braucht halt die Metallschablonen, um die Verklebung ohne Verspannung hinzubekommen.

Aber es sind bei dem Verdeck ja noch viele weitere 'Verschleissteile': Spanngummis, Spannseile, Innenhimmel und die Dachhaut selbst.

Wenn so ein Verdeck regelmäßig seinem Zweck entsprechend benutzt wird, dann wird das Material an bestimmten Auflagepunkten einfach verschleissen - Reifen nutzen sich ja auch ab. Und da kalkuliert man den Verschleiß ja auch ein - genauso ist's eigentlich bei einem Cabrio mit dem Dach.

Ich habe mein zweites Dach drauf (Bj. 94) und das jetzige sieht schon echt nach 'Rag Top' aus - ist also auch bald mal wieder fällig.

Sorry, wenn's nicht angenehm ist, aber ein genutztes Fahrzeug hat bestimmte Folgekosten.

Gruss
Volker
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  #21  
Alt 23.12.2006, 23:36
Black Sabbath
 
Beiträge: n/a
Na ja, die Heckscheibe ist am Verdeckrahmen definitiv gebrochen und dann weiter eingerissen. Das fällt normalerweise unter Glasbruch, auch bei "Plexiglas".

M.E. will sich der Versicherer nur drücken. Zumindest die anteilige Übernahme für den Heckscheibenersatz wäre m.E. regulär.

Mal sehen was die Rechtsschutz nächste Woche sagt.
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  #22  
Alt 30.04.2007, 21:03
Black Sabbath
 
Beiträge: n/a
Für zukünftig ähnlich Betroffene:

Die Versicherung hat seinerzeit nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes gezahlt!

Dach ist jetzt neu
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