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  #16  
Alt 25.06.2004, 13:57
guido_993cab guido_993cab ist offline
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guido_993cab
Beitrag

hallo,

@ thomas

da hat dich die sogenannte "regelanfrage" getroffen, die aber nicht bei staatstragenden und unbescholtenen bürgern, sondern nur bei besonders übel beleumundeten nebelrasern greift

@ vampyr

wir brauchen nicht über den sinngehalt von verkehrsüberwachung im allgemeinen zu debattieren, aber toleranz oder besser akzeptanz gegenüber geschwindigkeitsbegrenzungen finde ich wieder, wenn:

- nicht mehr 90% der begrenzungen auf den glatteisfall ausgelegt sind und

- die überwachung nicht mehr erkennbar nach dem motto "vier für die kasse, eine für die verkehrssicherheit" erfolgen.


punktelose grüße,

guido
__________________
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  #17  
Alt 25.06.2004, 14:04
roadrunner roadrunner ist offline
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Beiträge: 2.503
roadrunner befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Reden

@Guido:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> ...nur bei besonders übel beleumundeten nebelrasern... [/quote]
Pfui! Buh! Zur Strafe mußt Du jetzt in meinem "hinteren Passagierabteil" Platz nehmen und treten, damit ich mit all den anderen, die ab übermorgen (1.3.!) wieder raus dürfen, eine kleine Spritztour machen kann...

Viele Grüße,

Roadrunner-Thomas
__________________
+++ aircon for the engine only+++
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  #18  
Alt 26.06.2004, 00:48
Felixohne911 Felixohne911 ist offline
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Ort: Zürich und Stuttgart
Beiträge: 191
Felixohne911
Beitrag

Strafrecht ist schon sehr lange her bei mir, aber ich versuchs mal...

Der Fahrer/Halter, der Angaben zur Sache macht und an den anderen verweist: in Frage kommt falsche Verdächtigung, wenn dadurch die Ermittlungen der Behörde auf den falschen (den anderen) glenkt werden sollen. Geschützt werden soll nicht der andere, sondern die Arbeit der Behörde, so dass es auf das Einverständniss des anderen nicht ankommt.

Der andere kann unter Umständen (jedenfalls bei einer Vernehmung durch einen Richter) wegen Falschaussage drankommen. Das geht aber nur in einem Verfahren gegen den eigentlichen Fahrer/Halter. Dann ist der andere Zeuge und unterliegt der Wahrheitspflicht.

Unabhängig davon: Der Richter ist in seiner Beweiswürdigung frei, wenn er Aussagen, Photos usw. zu beurteilen hat. Eine Garantie, dass der andere belangt wird, gibt es niemals.
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  #19  
Alt 26.06.2004, 08:01
Waterboy Waterboy ist offline
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Beiträge: 1.189
Waterboy
Blinzeln

cool

rain(r)
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  #20  
Alt 26.06.2004, 10:35
Dianos Dianos ist offline
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Registriert seit: 05.2002
Ort: Spessart
Beiträge: 572
Dianos befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Beitrag

Hallo,

zum Thema 'Foto-Beweis':

Es gibt Fahrer, die tragen prinzipiell gerne eine Sonnenbrille. Verwendet man da ein Modell mit relativ großen Gläsern und Rahmen, kann dies die erforderliche 'zweifelsfreie ' Identifizierung des Fahrers enorm erschweren, insbesondere angesichts der Tatsache , dass auch die Qualität der Fotos nicht immer top ist.

Gruß
Dianos
__________________
Ex-911 Targa C1, Bj. 89
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