hallo,
@ thomas
da hat dich die sogenannte "regelanfrage" getroffen, die aber nicht bei staatstragenden und unbescholtenen bürgern, sondern nur bei besonders übel beleumundeten nebelrasern greift
@ vampyr
wir brauchen nicht über den sinngehalt von verkehrsüberwachung im allgemeinen zu debattieren, aber toleranz oder besser akzeptanz gegenüber geschwindigkeitsbegrenzungen finde ich wieder, wenn:
- nicht mehr 90% der begrenzungen auf den glatteisfall ausgelegt sind und
- die überwachung nicht mehr erkennbar nach dem motto "vier für die kasse, eine für die verkehrssicherheit" erfolgen.
punktelose grüße,
guido