Jou, hast Recht, da lag ich falsch: ich hab jetzt grad mal ne halbe Stunde (zum ersten Mal) den Einfuhrabgabenbescheid nachzurechnen versucht, mit gemischtem Ergebnis. Ich hab mir damals meinen Speedster von Bremerhaven von einem Spediteur mit T1-Lizenz zu mir heim bringen lassen und dann hier verzollt. Deswegen hab ich vom Spediteur eine Rechnung bekommen mit 4 Positionen, die alle als steuerfrei hinterlegt sind gem. §4 nr.3 UStG. Wenn ich jetzt aber nachrechne, dann hab ich dafür im Rahmen der Zollerklärung Steuer bezahlt UND vermutlich Zoll, da die Abrechnung ja erst hier erfolgte mit Stand "Kosten-bis-hier". Naja, ich würds wieder so machen, es war logistisch perfekt, da darfs ruhig nen Fuffi mehr kosten.
Gruß
Frank
|