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  #16  
Alt 18.11.2019, 21:15
jensschumi jensschumi ist offline
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Zitat von Flojo Beitrag anzeigen
Es gab tatsächlich das "Problem", das im Rahmen der Neu-Regelungen zu den Umweltzonen die Privilegien des H erst nicht bedachtet/beachtet wurden und es ein AUS bedeutet häte.
Erst durch deutliches Einschreiten des Deuvet und ADAC wurde das ohne Eclat rektifiert.

Das war erst kürzlich in Bezug auf die Umweltzonen (in Verbindung mit den Dieselskandalen) und hat mit dem o.a. Gerücht nichts zu tun.
2012 wurde der 49a mal reformiert, seitdem ist der strenger aber auch eindeutiger.


Jens
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  #17  
Alt 18.11.2019, 22:19
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AndrewCologne AndrewCologne ist offline
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Zitat von Flojo Beitrag anzeigen
Viele Versicherer erwarten im Rahmen der Deckung zu H mittlerweile in Gutachten.
Manchen reicht das ClassicData nicht mehr aus. Speziell die EUR 50.000,- Grenze, also drüber wird "kritisch"... die Zürich hat mich damals deswegen rausgeschmisen, ganz platt mit einem 3-Zeiler. Da war ich baff.


OCC und Belmot(*) sind heute die Wahl.
(*Belmot hat ne Option auf Motor-/Getriebeschaden)






Es gab tatsächlich das "Problem", das im Rahmen der Neu-Regelungen zu den Umweltzonen die Privilegien des H erst nicht bedachtet/beachtet wurden und es ein AUS bedeutet häte.
Erst durch deutliches Einschreiten des Deuvet und ADAC wurde das ohne Eclat rektifiert.
Bei der Württembergischen brauchst sogar erst ein Gutachten ab 50.000€ einzureichen, darunter kannst Du selbst einschätzen und danach versichern lassen.


Bzgl. Umweltzonen, da haben Deuvnet und ADAC meines wissens nach zwar Statements abgegeben, aber das Risiko ist dadurch nicht abgewendet.
Ist ist keinesfalls, wie vorher, bundesweit geregelt, sondern diese Regelung ist den Städten nun selber überlassen, inwieweit sie ein Oldtimer H-Fahrverbot in ihren Luftreinhalteplan aufnehmen. Wenn also in 2 Jahren die NOx- und Feinstaub-Werte nicht da sind, wo Brüssel und die DUH sie haben wollen, wird der Gürtel diesbzgl. bei der jeweiligen Stadt enger geschnallt. Aber, warten wir mal ab, ist eh alles zu 90% Hysterie.
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  #18  
Alt 19.11.2019, 20:25
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Flojo Flojo ist offline
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Naja, noch gilt Bundesrecht vor Landes-/Städterecht..., aber ja, bedenkenlos sorglos wird das nimmer ewig gehen...
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  #19  
Alt 20.11.2019, 07:50
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AndrewCologne AndrewCologne ist offline
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Ich wäre auch froh, wenn's so wäre, aber ist ein wenig anders:
https://www.gutschild.de/blog/achtun...h-kennzeichen/


Hier hat z.B. Köln auf Städteebene die Ausnahme in den Luftreinhalteplan aufgenommen:
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/deu...ahrt-a-862422/


Ich weiß gerade nicht, wie es mit dem Urteil in der höheren Instanz in F aussieht und wann dort die Verhandlung ist, aber ich tippe mal F wird hier ebenso die Ausnahme auf Städteebene vonehmen, ... sowie auch Stuttgart.


Hier gilt es jetzt zu unterscheiden, was Umweltzone ist und welche die Zone ist, die jene Diesel-Fahrverbote ausmacht. In manchen Urteilen wurde einfach beschlossen, dass die Diesel Fahrverbotszone einfach für die entsprechende komplette Umweltzone gilt, so zum Beispiel in Stuttgart, Köln und Frankfurt. Das würde bedeuten, dass ohne die städtischen Ausnahmeregelung in S, man nach Inkrafttreten des Urteils durch diese Umweltzonen auch nicht mehr mit seinem Oldtimer fahren dürfte.



In Berlin und Hamburg darfst Du z.B. mit dem Oldie in die Umweltzone, aber NICHT durch die Verbotsstrecken in der Umweltzone fahren.
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  #20  
Alt 20.11.2019, 09:59
Dianos Dianos ist offline
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Ja, man sollte da genau unterscheiden zwischen "Fahrverbotszonen" und Umweltzonen.

In z. B. Darmstadt gibt es seit dem 1.6.2019 die "Streckenbezogene Verkehrsbeschränkungen" (Fahrverbotszone), für Benziner bis Euro 2. Von Ausnahme für H-Kennzeichen steht da zunächst mal nichts.

https://www.darmstadt.de/leben-in-da...ftreinhaltung/

Die althergebrachten "Umweltzonen" sind eine andere Baustelle, da gelten andere Regeln und explizite Ausnahmen für H-Fahrzeuge.

Gruß
Dianos
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Geändert von Dianos (20.11.2019 um 10:17 Uhr).
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  #21  
Alt 20.11.2019, 14:47
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AndrewCologne AndrewCologne ist offline
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Zitat:
Zitat von Dianos Beitrag anzeigen
In z. B. Darmstadt gibt es seit dem 1.6.2019 die "Streckenbezogene Verkehrsbeschränkungen" (Fahrverbotszone), für Benziner bis Euro 2. Von Ausnahme für H-Kennzeichen steht da zunächst mal nichts.
https://www.darmstadt.de/leben-in-da...ftreinhaltung/
Genau das ist dann das Problem, faktisch haben wir offiziell einen Benziner mit Schadstoffklasse unter Euro 3, und demnach sind unsere Fahrzeuge dort auf diesen Zonen/Strecken ausgeschlossen.


Was mir aufgefallen ist, überall, wo "nur" –streckenbezogene– Verbote ausgeschrieben sind, dürfen Oldies, soweit sie unter die Schadstoffklasse fallen, diese nicht befahren, auch nicht mit H-Kennzeichen.
Dort wo übergreifend –zonale– Fahrverbote ausgeschrieben sind, sind bis jetzt Oldtimer mit H-Kennnzeichen hiervon ausgenommen, siehe Stuttgart (und Köln, falls dort zonale Fahrverbote mal kommen sollen).


Doof ist es nur, wenn Du in Berlin oder HH dort Deine Garage hast, wo das Verbot herrscht. Aber ich tippe mal, da gibt es viell. eine Ausnahmeregelung, .... viell. weiß da jemand was Genaues aus B oder HH.




Was ich bis heute nicht verstanden habe ist, dass teils Benziner mit EURO 2 mit ausgeschlossen werden.


- Wo ist es bewiesen, dass diese mehr –NOx– ausstoßen als alte Diesel. Ich tippe das ist nur eine übertriebene Empfehlung der DUH
- Wenn denn Benziner mit Euro 2 wirklich ebensolche "NOx-Schleudern" sind, warum sind dann jene Benziner bis Euro 2 nicht auch in Stuttgart ausgeschlossen worden, ... denn dort sind ja bundesweit mit die Schlechtesten Werte vorhanden und wird zudem von Grün regiert


Bedeutet, ... das mit dem Ausschluss von EURO 2 es ist eigentlich nicht auf Fakten besierend, sondern liegt im "persönlichen" Ermessen eines Richters, und seinem Vertrauen bzgl. einer Empfehlung von Umwelthilfen. Und sowas kostet tausende am Ende unnütz Geld für KFZ-Neuanschaffungen und bringt nur den Umsatz neuer Karren, aber kein bisschen weniger NOx.

Quintessenz: Ein Problem können überbezahlte Verantwortliche sicher erkennen, aber können leider nicht genug nachdenken, um dies –vernünftig– zu beheben. Lieber überschnell und unüberlagt handeln, um öffentlich schnell sagen zu können "wir tun was".
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  #22  
Alt 20.11.2019, 15:27
Dianos Dianos ist offline
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Was mir aufgefallen ist, überall, wo "nur" –streckenbezogene– Verbote ausgeschrieben sind, dürfen Oldies, soweit sie unter die Schadstoffklasse fallen, diese nicht befahren, auch nicht mit H-Kennzeichen.

....
Ja, aktuelle Gerichtsurteile (aufgrund Klagen der DUH) zu Fahrverboten sehen keine Ausnahmen für H-Fahrzeuge vor. Punkt, ist halt so.

Städte, Gemeinden und Länder legen oft Berufung ein (dann noch keine Rechtskraft des Urteiles) oder versuchen, eine andere Lösung zu finden.

Z. B. der Vergleich, wie in Darmstadt, Und da steht dann auch nichts von expliziten Ausnahmen für H-Kfz. Wen wundert's?

Zitat:
..Ab Juni 2019 gelten in Darmstadt Fahrverbote für ältere Diesel- und Benzinautos. Betroffen seinen zwei Straßen, wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden jetzt verkündet hat. Damit ist der Vergleich rechtskräftig, auf den sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) außergerichtlich mit der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen verständigt hatten. Es ist das erste Mal, dass sich die Parteien auf einen Vergleich zu Fahrverboten geeinigt haben..
https://www.spiegel.de/auto/aktuell/...a-1244540.html

Gruß
Dianos
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  #23  
Alt 20.11.2019, 21:03
jensschumi jensschumi ist offline
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Doof ist es nur, wenn Du in Berlin oder HH dort Deine Garage hast, wo das Verbot herrscht. Aber ich tippe mal, da gibt es viell. eine Ausnahmeregelung, .... viell. weiß da jemand was Genaues aus B oder HH.

Wird es sicherlich geben.
Dann bezahlt man fleißig in die Staatskasse und der 'Stinker' ist plötzlich 'sauber'...


Gruß
Jens
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  #24  
Alt 21.11.2019, 12:50
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Käptn Haddock Käptn Haddock ist offline
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Wie festgestellt sind Abgase von Oldtimern nicht relevant für die Luftreinhaltung. Find ich ja auch, aber sachlich gesehen ist das Blödsinn. Verbrennungskraftfahrzeuge sind schließlich alle, sonst könnte man auch argumentieren, dass gelbe Autos mit grünen Sitzen aber sowas von nicht relevant sind für die Luftreinhaltung...

Gruß - Christoph
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Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit

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  #25  
Alt 21.11.2019, 13:41
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AndrewCologne AndrewCologne ist offline
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Ich hätte da auch NULL Probleme, wenn man es auch bei der Zulassungsstelle H-gerechter mit Restriktionen definiert, wie es auch Versicherungen machen:

- Nicht mehr als XYZ Km im Jahr
- Garage vorhanden
- Zweitwagen vorhanden

Wenn das nicht ist, kann derjenige den Oldie eben nicht als Erstwagen auf sich anmelden.
z.B. 200D von 1989, um damit jeden Tag durch die City zu pendeln, oder Malermeister der mit ollem T3 die km abrattert.

Zudem kenn ich H-Autos, die sehen so verbastelt aus und schaffen es gerade so durch den TÜV, da wundert es mich nicht, wenn sich viele aufregen, wenn ein schlecht erhaltener Golf 2 von 1986 mit H-Kennzeichen und bläuendem Auspuff, so den Sinn des H-Kennzeichens ad absurdum führt :-)
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  #26  
Alt 17.12.2019, 16:42
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Flojo Flojo ist offline
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Die H-Feststellung ist eine Bestätigung des Automobilen Kulturgutes und hat nichts mit der AU zu tun. Beides ist getrennt von einander. Viele vergessen das, weil sie es meist bei der Gelegenheit in Einem abwickeln. Sind aber 2 getrennte Dokumente.

Auf einen bläuenden Golf MK1 wegen des H zu schimpfen ist wider besserem Wissen. Wurde ihm das H wegen Erfüllung der Kriterien erteilt, ist das nicht anzuzweifeln.

Das "Bläuen" uU dagegen schon.
Wenn aber der Stand der Technik nun mal halt so ist, siehe auch Trabbis, dann ist auch hier kein Gemecker von Dritten nötig.

Sollte das "Bläuen" allerding eine ungewöhnliche Ursache haben, muss sich natürlich gekümmert werden, spätestens für die nächste AU (Teil der HU heutzutage)
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Gruß, Flo (911SC, '79)
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