Zitat:
Ja leider. Der Kauf ist ein knappes Jahr her, d.h. die Gewährleistung läuft noch aber ich hätte die Beweislast für das Vorhandensein des Fehlers bei Übergabe.
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wieviel km ist denn ein bißchen ? also wenn ich einen kunden hätte der ein sommerspielzeug fährt,das ding bisher nur2-3000km gefahren hätte würde ich ihm wahrscheinlich einen kompromiß bezüglich der rep.kosten anbieten.
der würde dann so aussehen das er den wagen bringen soll wenn er ihn ein paar tage nicht braucht. und dann die kosten 50/50 oder so aufteilen.
oder er das material und ich die lohnkosten.
ich würde nur bei einem, ich sag jetzt mal: unverschämten kunden, es auf einen prozeß ankommen lassen. so einen kunden will ich nicht unbedingt und da kann man dann mal das neue gewährleistungsrecht von einem richter interpretieren lassen.
Guido