Mein Beispiel sollte lediglich deutlich machen, dass die Porschevorschrift auch einen Spielraum zulässt, der knapp 2 Jahre beträgt.
Streng genommen besteht dieser Spielraum - auf das Kalenderjahr bezogen - natürlich nicht bei jedem Wechsel; aber ich denke, wenn keine Bedenken bestehen, diesen Spielraum einmal auszunutzen, warum sollten dann bei Folgewechseln Bedenken bestehen ?
Gruß
Dianos.
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