Hallo,
anbei ein Auszug aus dem Anforderungskatalog für die Begutachtungen von Oldtimern vom TÜV Süd zu Reifen/Räder:
" Folgende Voraussetzungen sind der Begutachtung zugrunde zu legen:
- Originalausrüstung oder zeitgenössisches Zubehör, das der StVZO entspricht.
- Nur dem Erstzulassungszeitraum entsprechend zeitgemäße und mögliche
Umrüstungen (Liste A aus altem § 36 StVZO beachten, z.B. grüne TÜVIS).
- Werksfreigegebene Umrüstungen
- Reifengröße max. 2 „Nummern“ breiter als am Original.
Beispiel: MG-B
Grundausstattung: 165SR14
mögliche Umrüstung: 185/70SR14 (Felgenbreite beachten!).
- Umrüstungen, die nachweislich bereits vor 20 Jahren, bezogen auf den Zeitpunkt der Oldtimerbegutachtung, vorschriftsmäßig durchgeführt worden sind.
- Unterschiedliche Reifengrößen vorne/hinten nur, wenn ab Werk bereits vorgesehen oder im Räderkatalog bzw. zeitgenössischen Prüfberichten aufgelistet (also keine „Hot-Rod-Fahrzeuge“).
- Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp aufgeführten Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen waren. "
Sieht m.E. nicht besonders gut aus mit dem H-Gutachten.
Gruss
Thomas
http://www.tuev-sued.de/uploads/imag..._Tuev_Sued.pdf