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  #1  
Alt 11.01.2005, 03:20
roterelfer roterelfer ist offline
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roterelfer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Beitrag Lasermessung

Hi,
Ich bin soeben in eine Laserfalle getappt. Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 30 Km/h Toleranzabzug 3 Km/h, verbleiben 27km/h zu schnell was 3 Punkten und 60 Teuros entspricht.
Als Bemerkung sei angefügt, dass ich nicht mit 80 durch einen Ort geknattert bin, und somit möglicherweise anderer Leute Leben gefährdet habe.
Die Messung erfolgte am Ortsausgang, das Ortsausgangsschild war beieits in Sicht, und die Strasse war mehrspurig.
Nach meinem Gefühl war ich auch nicht so schnell, so dass ich mir schon überlegen möchte die Messmethode... zu überprüfen.
Daher meine Frage hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit Lasermessungen, ist 3 Km Messtoleranz ok, und gibt es einen Wert, wie nahe am Ortsausgangsschild gemessen werden darf, ebenfalls war die Strasse dort 3 Spurig, zwei in meine Richtung, gibt es hierüber vielleicht Vorschriften???

Schonmal herzlichen Dank
Viele Grüsse
Rüdiger
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  #2  
Alt 11.01.2005, 04:08
Torge Torge ist offline
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Torge
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Hallo Rüdiger,

schau einmal unter www.radarfalle.de nach. Da gibt es eine ganze Menge Hinweise.
Es gibt wohl Richtlinien, dass der Abstand von Radarmessungen mindestens 200 Meter vor oder hinter Ortseingangsschildern betragen muss.
3 kmh Toleranz in der innerhalb geshlossener Ortschaften ist die Regel, aber immer auch abhängig vom Messgerät und durch Protokoll vorgegeben.
Eine Überprüfung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit ist bei Messungen mit Laserpistolen schlecht möglich, weil es keine Fotos oder ähnliches gibt.

Ich denke, Deine einzige Chance wäre evtl. der Abstand zum Ortsausgangsschild.
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  #3  
Alt 11.01.2005, 06:56
Benutzerbild von Seven-911
Seven-911 Seven-911 ist offline
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Seven-911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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@Rüdiger
Da hast Du aber Glück, dass Dir das nicht in der Schweiz passiert ist. Hier hättest Du min. EUR 300 hingeblättert und hättest mit 3 Monaten Führerscheinentzug rechnen müssen.

Innerorts 20 Km/h und mehr gilt hier schon als Tempoexzess (was ein Wort) und nicht mehr als eine Übertretung. Aber wir bauen auch keine Autos

Saludos,
Balazs
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  #4  
Alt 11.01.2005, 07:02
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Porsche-Wally Porsche-Wally ist offline
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Porsche-Wally befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Blinzeln

Moin Moin,

Ich würde auf jeden Fall erst einmal
Einspruch einlegen
Hier im Norden hatt man gute Chance gegen
die Radar-Pistolen anzukommen
Die Technik soll , nicht ganz
so einfach sein , es gibt sehr
sehr viele "Fehlmessungen"

mfg Frank, derniemitdemporscheindieschweizfährt

__________________

www.wallys-wikinger.de
Wer viel isst, hat selten Hunger
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  #5  
Alt 11.01.2005, 07:08
Elferfan Elferfan ist offline
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Elferfan
Böse

Servus Rüdiger, herzlich Beileid, soweit ich weiß, gibt es sowas wie den "Porschebonus", wegen der abfallenden Front ist eine eindeutige Messung nicht möglich, deshalb wird zusätzlich noch was abgezogen. Ich weiß allerdings nicht, ob das auch für Lasermessungen gilt. Aber dann müßten Sie Dich eigentlich direkt rausgezogen haben oder habe ich da was überlesen? So oder so, ich hoffe Du bist Anwalt´s Liebling und entsprechend versichert.

Gruß
Tom,derauchgeradeaufeinFotowartet
__________________
schön luftgekühlt sollt´s schon sein
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  #6  
Alt 11.01.2005, 09:18
wolfgang911 wolfgang911 ist offline
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wolfgang911
Beitrag

Hallo,

ein Porschebonus???? Vielleicht schlagen sie eher noch was drauf, denn Porschefahrer sind:

1. eh immer zu schnell
2. haben sie ganz viel Geld...wer kann sich sonst schon so ein teures Auto leisten!!

Bei der Messung mit der Laserpistole wird genau aufs Nummernschild gezielt, abgedrückt und dann mißt die Pistole ich glaube 3 mal in Sekundenbruchteilen und vergleicht die Meßwerte, liegen alle 3 im Toleranzfeld piepst es und das Ergebnis wird angezeigt. Ergo werden sie behaupten die Messung ist korrekt.

Theoretisch könnte der Kollege mit dem Streifenwagen einmal durchfahren, und der Meßwert wird allen Künftigen "Rasern" gezeigt, die brav blechen.

Meines Wissens nach sind die Chancen prinzipiell sehr gering, obwohl es bekannt ist, daß die meisten Büttel zu dämlich sind die Geräte richtig zu bedienen und es endlos viele Meßfehler gibt.

Geht es um die Lizenz würde ich mich auf die Hinterbeine stellen, bei 30€ würde ich zahlen wenn es keinen Ausweg gibt.

Gruß Wolfgang
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  #7  
Alt 11.01.2005, 11:05
Vampyr Vampyr ist offline
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Vampyr
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kurzer erfahrungsbericht:

lasermessungen sind sehr genau, das wurde in den letzten jahren etliche male überprüft (quasi bei fast jedem führerschein-entzug).

das gerät zeigt nur dann ein ergebnis an, wenn die messung ordnungsgemäß erfolgt ist.
bei verwackeln oder schräger front wird kein ergebnis angezeigt.
porsche-bonus ist somit natürlich nonsens. das messgerät wird aufs kennzeichen ausgerichtet, da ist der erfolg der messung am größten. also nix mit schräger front des elfers.

die entfernung zum ortsschild ist eigentlich nebensache.
kommt zwar letzendlich auf die laune des richters an, grundsätzlich haben sie sich aber (zumindest in unseren gefilden) auf die regelung geeinigt, daß bis zum ortsausgang (spich bis zum schild) 50 km/h gilt.
die o.g. 200 m regelung ist lediglich aus einer polizeiinternen verfügung zur handhabung des gerätes, um eine mögliche anfechtbarkeit der messung zu verringern.
bei geschwindigkeitstrichtern (z.b. 50-70-100) müssen laut verfügung übrigens nur 50 m eingehalten werden.

auch die dreispurige strasse ist hier nebensächlich. das messgerät wird direkt aufs fzg. gerichtet, nicht auf eine spur.

betreff 3 km/h toleranz:
dieses stimmt, ist geschwindigkeitsabhängig geregelt.
liegt die gemessene geschwindigkeit z.b. über 100 km/h beträgt die toleranz 4 km/h. bis 100 sind es 3 km/h.
ein reines entgegenkommen für evtl. vorhandene toleranzen des gerätes.

das gerät muss vor und nach der messung auf funktion mit einer 0-messung überprüft werden.
diese wird auch protokolliert.

fazit: zahl das geld, kassier die punkte, reiss dich zwei jahre am riemen, damit du nicht durch eine erneute messung in diesem bereich den lappen verlierst, ruf einmal laut das böse s c h - wort und gut ist.
alles andere ist nur teuer und führt zu 95 prozent nicht zum gewünschten erfolg.

__________________
Es geht einfach nicht ohne...
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  #8  
Alt 11.01.2005, 12:27
doc doc ist offline
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Hi Rüdiger

herzliches Beileid zum "Abschuss".

Hab so etwas auch schon durchmachen müssen.
Habe dann Einspruch eingelegt und obwohl Messprotokollnummer, verwendetes Lasergerät und Eichprotokollnummer NICHT! übereingestimmt haben bin ich verurteilt wurden!
Jawohl, ich wurde verurteilt, kriminalisiert, an den Pranger gestellt, gedemütigt mit 4 Wochen Porscheentzug!
Der Richter hat nur die Aussage des Polizisten gewertet. Die war natürlich gegen mich. Es würde zu weit führen jetzt die Details aufzuzählen. Es kann natürlich auch anders ausgehen, je nachdem wer richtet.

Bevor jetzt wieder die Diskussion aufkommt ...Halt dich an die Geschwindigkeit dann passiert das nicht" es war auf einer zweispurigen Strasse innerorts Tempo 50, keine Schule oder Kindergarten ich ortsunkundig und wirklich nicht der Meinung zu schnell gewesen zu sein. Waren 92km/h.

Wenn ich daran denke wird mir heute noch schlecht.

Übergebende Grüsse H.H.
__________________
WER SPÄTER BREMST IST LÄNGER SCHNELL!
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  #9  
Alt 12.01.2005, 00:33
roterelfer roterelfer ist offline
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Hi
@all
Danke für Eure Antworten. Nach einmaligem "Überschlafen", werde ich folgende Vorgehensweise versuchen.
Ich lege Einspruch ein (ohne Anwalt) mit der Begründung, dass der Messwagen ausserhalb der geschlossenen Ortschaft stand, und in dieselbe "hineingelasert" wurde. Das lässt den dringenden Verdacht zu, daß die 200m Grenze ab Ortsausgangschild nicht eigehalten wurde.
Geht das ganze so durch freue ich mich. Sollte das nicht klappen (was warscheinlich ist) werde ich bezahlen, und die nächsten 2 Jahre ein wenig vorsichtiger sein.

Es geht mir bei der Geschichte auch nicht umbedingt darum für einen begangenen Fehler geradezustehen, sondern um die bewußte Arglistigkeit der Behörden, solche Messungen unter derartigen Bedingungen durchzuführen.
(Bei mir ists nicht so schlimm, da ich bisher 0 Punkte habe, aber was ist mit dem Familienvater, der wegen soetwas seine Existenz verlieren kann???)
Nochmals herzlichen Dank
+ viele Grüsse
Rüdiger
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  #10  
Alt 12.01.2005, 02:17
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wba wba ist offline
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@rnasse

es gibt, soweit ich weiss, einen wirklich triftigen Grund für Einspruch, dazu sollteste aber mal einen pfiffigen Anwalt befragen: Geschwindigkeitsmessungen dürfen nur an Unfallschwerpunkten bzw gefährlichen Stellen (Schulen) gemacht werden, nicht aber "einfach so" zwecks Abkassieren. Irgendwo gibts dazu ne Vorschrift....aber ich bin kein Anwalt

Gruß
Wolfgang

@ 7-911
wie, ihr baut keine Autos...und wat is mit diesem Herrn Sbarro?


__________________
Gruß
Wolfgang
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  #11  
Alt 12.01.2005, 02:48
rene965driver rene965driver ist offline
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hallo zusammen

ist echt sch..... wenn man gelasert wird.
bei uns wird oft geblitzt und gelasert. wir fragen uns auch oft, ist das nötig

nein, im ernst, früher war es präventiv heute gehts oft nur noch um die einnahmen. an orten wo eigentlich kontrolliert werden soll, steht nie jemand aber dort wo es wenig sinn macht, ständig.

also es gibt nur eins, Augen zu und durch.

gruss aus der schweiz wo jeder glück hat wenn er nur so schnell ist das er es noch bezahlen kann.

René

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  #12  
Alt 12.01.2005, 03:07
Vampyr Vampyr ist offline
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Vampyr
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so, ich schon wieder, zum zweiten

versteh mich bitte nicht falsch, ich will dir da bestimmt nicht reinreden, ob du gegen die ordnungswidrigkeitenanzeige angehst oder nicht.

ich sehe für dich aber keine große chance mit deiner angegebenen begründung.
eine lasermessung darf auf eine entfernung bis zu 350m durchgeführt werden. will sagen, selbst wenn die polizisten bereits ausserhalb der ortschaft gestanden haben, können sie dich noch 200 m innerhalb der ortschaft messen.
die messentfernung steht nachher auf der anzeige, kannst da ja nachschauen.

und wie im ersten beitrag schon erwähnt, ich habe schon verurteilen mitbekommen (und nicht nur vom hören-sagen), wo weniger als 200m vor einem ortsausgang gemessen wurde. trotzdem wurde das bussgeld eingefordert.
eben mit der begründung, 50 km/h gelten bis zum schild, nicht nur bis zum sichtbereich des schildes.

und, obwohl ich hier keine grundsatzdiskussion lostreten möchte und hier niemanden an die karre pinkeln will: diese oberflächlichen bemerkungen "ich weiss gar nicht, warum ich da so schleichen soll, war ja keine schule in der nähe" kann ich persönlich nicht mehr hören.
es gibt auch andere gute gründe, warum man an den stellen langsam fahren sollte/muss.
und betreff abzocken:
die polizisten sind momentan eher frustiert durch einige unschöne kürzungen, die sie über sich ergehen lassen müssen. da ist die motivation zu lasern noch geringer als sonst. zumal das geld aus den lasermessungen komplett abgegeben wird.

bedenke, wenn du gegen die anzeige angehst:
bei einem gerichtsverfahren musst du, wenn du verlierst, die kosten der verhandluing tragen. da bist du schnell weit über dem doppelten des zu zahlenden betrages.
würde mir das persönlich zwei mal überlegen.
zumal du keine punkte hast und der füherschein nicht in gefahr ist.

gruß, oliver.

p.s. mich würde der ausgang deines verfahrens interessieren.
halt mich doch bitte auf dem laufenden.

__________________
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  #13  
Alt 12.01.2005, 04:12
Torge Torge ist offline
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Torge
Beitrag

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Vampyr:
<STRONG>

...betreff abzocken:
die polizisten sind momentan eher frustiert durch einige unschöne kürzungen, die sie über sich ergehen lassen müssen. da ist die motivation zu lasern noch geringer als sonst. zumal das geld aus den lasermessungen komplett abgegeben wird.
]</STRONG>[/quote]

Wen Du der Meinung bist, dass Regeln aufgestellt werden um eingehalten zu werden, dann gelten diese Regeln -vice versa- aber auch für die Ordnungshüter und -ämter; Kürzungen beim Personal hin oder her.
Wenn die Gerichte entscheiden, dass Geschwindigkeitskontrollen unter gewissen Voraussetzungen nicht zulässig sind, dann hat jeder das Recht sich dagegen zu wehren.

In der Quasselecke habe ich neulich einen thread zum Thema Blitzer gehabt. Ich bin diese Jahr schon öfters innerhalb der Stadt geblitzt worden. Die Überschreitungen betrugen zwischen 5 und 8 kmh und das hat mit "Verkehrserziehung" überhaupt nichts mehr zu tun, sondern dient auschließlich den monetären Zwecken der hoch überschuldeten Stadt Berlin.
Die letzten drei Verwarnungsgelder sind allesamt eingestellt worden und zwar nur aufgrund der Tatsache, dass ich die Blitzfotos einsehen wollte. Es ist ein offenes Geheimnis, dass auch bei völlig zweifelhaften und/oder nicht gerichtsverwertbaren Messungen erst einmal ein Verwarnungsgeld verhängt wird. Frei nach dem Motto: Wenn es keiner merkt....

Kein Freibrief für Raser aber gegen Willkür sollte man sich zur Wehr setzen.
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  #14  
Alt 12.01.2005, 04:28
Daniel996 Daniel996 ist offline
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Daniel996
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Egal ob nun Lasermessung oder nur so geblitzt, zu einem grossen Teil ist das einfach Abzocke. Die Städt brauchen halt Geld und deshalb werden die Blitzer dort aufgestellt wo häufig ein bisserl zu schnell gefahren wird und nicht da, wo man wirklich durch Blitzen eine Art der Abschreckung betreiben könnte. Denn es kommt halt mehr in Kasse wenn man viel Verkersteilnehmer mit 10Km/h zu viel erwischt, als einen richtigen Raser mit z.B. 50Km/h. Ich für Deinen Teil würde mich vorher einfach mal kundig machen, wie schon oben gepostet auf radarfalle.de und dann entscheiden.

Dieses Jahr hat es mich glücklicherweise noch nicht erwischt und ich habe auch keine Punkte, aber trotzdem kriege ich eine S.a.u.wut, wenn ich sehe, wie an Stellen abgezockt wird, an denen einfach niemand gefährdet wird, wenn man statt 50Km/h dann 60 oder 65Km/h fährt. Wenn mir sowas passiert, dann schleiche ich wirklich an dem Blitzer vorbei und rufe sofort im Radio an um so vielleicht manche Autofahrer davor zu schützen. Mir ist total klar, dass der Beamte im Auto nix dafür kann, wenn er da stehen muss und blitzt aber da läuft einfach was falsch.

Also ich für mich tue alles gegen Blitzer, wenn die an Stellen aufgestellt sind, wo offensichtlich ist, dass der Blitzer hier keine erzieherischen Funktionen hat sondern nur den Sinn einer Einnahmequelle!

Gruss
Daniel(der sich einfach nicht blitzen lässt)
__________________

Wahre Liebesgeschichten gehen nie zu Ende
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  #15  
Alt 12.01.2005, 13:00
TBuktu TBuktu ist offline
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TBuktu
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Im Messfeld darf nur ein Fahrzeug sein.
Die Beamten sind aufgefordert, auf Nachfrage vor Gericht zu sagen, dass eine Messung nur durchgeführt wird, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist. Wenn jetzt ein Freund aussagt, dass er versetzt hinter Dir gefahren ist ???
Und wenn die Beamten vor Gericht nicht so fit sind ???

Gruss
Tim
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