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  #1  
Alt 30.07.2007, 18:19
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Steuersparer sollen "ehrenhafte" Motive nachweisen!

Unfassbar, wie man legale Steuergestaltungen gesetzgeberisch torpedieren will:

Steuerliche Gesinnungsschnüffelei

Von den Leuten, die damals den § 2b EStG und ähnlichen Schwachsinn verbrochen haben - welcher ganze Branchen über Nacht abschaffte - erwarte ich ja schon fast nichts anderes...

BTW - wann wird der Solizuschlag - der "nur für kurze Zeit" eingeführt wurde, eigentlich mal wieder abgeschafft? :whistle: Zu dumm, dass dieser organisierte Diebstahl durch terminologische Etikettierung als "Besteuerung" legal wird. Dass etwas legal ist (also vom Gesetzgeber bestimmt wird) heißt aber natürlich oftmals nicht, dass es auch richtig ist...
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Gruß, Andreas



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Geändert von -AS- (30.07.2007 um 18:25 Uhr).
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  #2  
Alt 17.08.2007, 15:57
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Uli911 Uli911 ist offline
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Das Bundeskabinett hat dem Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2008 zugestimmt. Das Gesetzespaket sieht mehr als 200 Steueränderungen vor.

Wie fein.

In Ergänzung zu AS Beitrag von oben:

Es wird eine grundlegende Neufassung meiner Lieblingsvorschrift, nämlich § 42 AO (Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten), in Richtung einer radikalen Verschärfung ins Auge gefasst.

§ 42 AO soll dann künftig bereits zur Anwendung kommen, wenn eine gewählte Gestaltung zu einem Steuervorteil führt.

Dies soll bereits der Fall sein, wenn das Ergebnis nicht mit der Gestaltung übereinstimmt, die der Gesetzgeber in Übereinstimmung mit der Verkehrsanschauung zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Zwecke für typisch hält.

Klingt kompliziert?

Ist es auch und ich sehe weiteren Einspruch-, Klage- und Diskussionbedarf in der täglichen Konversation mit der Finanzbehörde auf uns alle (ja, auch mich) zukommen.

Wer weiss schon was sich der Gesetzgeber in Übereinstimmung mit der allg. Verkehrsanschauung sich so immer auch gedacht hat.


Außerdem sehe ich verstärkten Bedarf zum ESt-Erklärung pinseln, denn es ist geplant, dass der Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber nach § 42b EStG (das machen eigentlich alle vernünftigen Firmen mit der Gehaltsabrechnung im Dezember für ihre Mitarbeiter) gänzlich entfallen soll.

Das "lohnt" ja regelmäßig, wenn z.B. Einmalzahlungen (Urlaub, x-mas, Bonus...) gezahlt wurde.
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Gruss, Uli

Geändert von Uli911 (17.08.2007 um 15:59 Uhr).
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  #3  
Alt 17.08.2007, 16:25
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Da die höchstrichterliche Finanzrechtsprechung ja stets betonte, dass es korrekt sei, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten auch auszunutzen, wird eben mit einem so genannten "Gesetz" erzwungen, dass der Staat möglichst effizient Beklauen - äh, meine Besteuern - kann.

Für einen Stand mag es was bringen:
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Gruß, Andreas



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  #4  
Alt 17.08.2007, 16:52
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Uli911 Uli911 ist offline
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Und deshalb mache ich für heute Schluss und fahre - gehobener Stimmung! - zu der Frau nach Hause.
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Gruss, Uli
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